Hallo ich habe ein paar Fragen zum Unterhalt meiner Tochter
Kind ist 11 Jahre
Beispiel Grundgehalt unterhaltsrechtliches Einkommen . . . . . 4.988,49 Euro
Überstunden 2870 Euro
alles netto
Überstunden sind in dieser Höhe in dem Beruf "üblich"
Werden die Überstunden mit aufs unterhaltsrechtliche Einkommen angerechnet?
Gem. Berechnung RA nicht aber das kann doch nicht sein das der Vater monatlich zw 2800 und 3200 € Zulagen und Überstunden bekommt und diese nicht in die Unterhaltsberechnung einfließen.
Kindsvater schließt zum 01.06.2024 einen Sparer ab in höhe von 700 Euro ab ist dieser Betrag vom unterhaltsrechtlichen Einkommen abzuziehen?
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Ich hoffe ihr könnt mir helfen
Danke
G. F.