Hallo,
für mein volljähriges Kind bezahle ich über das Jobcenter Unterhalt. Es bildet mit seiner Mutter eine Bedarfsgemeinschaft.
Mein Kind hat seine Schullaufbahn in diesem Sommer abgeschlossen und wird ein Studium aufnehmen oder eine Ausbildung beginnen. Ich bin voraussichtlich weiterhin unterhaltspflichtig.
Das Jobcenter hat den von mir zu leistenden Unterhalt anhand der von mir eingereichten Unterlagen berechnet.
Ist das Jobcenter mir gegenüber im Gegenzug verpflichtet, die Berechnungsgrundlagen von Seiten meines Kindes darzulegen? Also z. B. ob es Bafög bekommt und in wie weit seine Mutter Unterhalt zahlt usw. Oder muss ich auf "blauen Dunst" hin der Berechnung des Jobcenters vertrauen? Welche Rechtsgrundlagen gibt es dafür?