Unterhaltsforderung Jobcenter für volljährigen Kind

  • Hallo,

    für mein volljähriges Kind bezahle ich über das Jobcenter Unterhalt. Es bildet mit seiner Mutter eine Bedarfsgemeinschaft.

    Mein Kind hat seine Schullaufbahn in diesem Sommer abgeschlossen und wird ein Studium aufnehmen oder eine Ausbildung beginnen. Ich bin voraussichtlich weiterhin unterhaltspflichtig.

    Das Jobcenter hat den von mir zu leistenden Unterhalt anhand der von mir eingereichten Unterlagen berechnet.

    Ist das Jobcenter mir gegenüber im Gegenzug verpflichtet, die Berechnungsgrundlagen von Seiten meines Kindes darzulegen? Also z. B. ob es Bafög bekommt und in wie weit seine Mutter Unterhalt zahlt usw. Oder muss ich auf "blauen Dunst" hin der Berechnung des Jobcenters vertrauen? Welche Rechtsgrundlagen gibt es dafür?

  • Hi,


    die Unterlagen des Kindes/der Mutter musst du direkt bei deinem volljährigen Kind einfordern. Es sollte inzwischen ja eigentlich wissen, wie es ab Herbst weiter geht. Wenn das JC involviert ist, ist wohl kaum damit zu rechnen, dass die Mutter zahlungsfähig ist. Und - beim Studium gehen BaföG Leistungen dem Elternunterhalt vor.


    Also Kind (bei schlechtem Kontakt per Einschreiben) auffordern, dir mitzuteilen, wie es denn nach dem Schulabschluss weiter gehen soll. Noch etwas ist ganz wichtig: Kindergeld wird jetzt voll nicht hälftig auf die Zahlungen angerechnet.


    Existiert denn ein Unterhaltstitel?


    TK

  • Hi TK,


    ein Unterhaltstitel existiert nicht. Anfänglich habe ich den Unterhalt nach Berechnung der Anwälte direkt an die Mutter gezahlt, später dann an das Jobcenter.

    Wenn ich deine Antwort richtig verstehe, muss ich dem JC erstmal vertrauen und darauf hoffen, dass ich die vollständigen Unterlagen vom Kind bekomme. Ansonsten bleibt nur der Weg über das Gericht. Richtig?


    Gruß

  • Hi,


    fast richtig. Wichtig ist, dass du jetzt erst einmal den Status klärst. Und das geht nur mit dem Kind. Also, Auskunft einholen, was es nach dem Abi so plant. Denn wenn die Schulzeit jetzt beendet ist, wird ja irgend etwas kommen, was wahrscheinlich Einfluss auf die Höhe deiner Verpflichtungen hat.


    Also, erst einmal anschreiben, möglichst per Einschreiben, Frist von mindestens 14 Tagen setzen, zur Auskunftserteilung. Wenn die Frist vorbei ist, meldest du dich wieder hier, dann geht es weiter.


    TK

  • Hallo,


    ich hatte das Schreiben mit Frist zum 23.07.204 versendet. Eine Antwort habe ich leider nicht bekommen.

    Wie sieht jetzt ein weiterer Weg aus?


    Sebastian

  • Hi,


    nun gib der Tochter noch eine Woche oder etwas länger, vielleicht kommt ja noch was. Wenn nicht, würde ich dem JC mitteilen (auch per Einschreiben), dass du zum 1. September aus familienrechtlichen Gründen jedwede Zahlung einstellen wirst. Das Kind sei volljährig, könne/müsse für sich selbst sorgen, es sei denn, es ist in einer Ausbildung. Hierüber sei es dir gegenüber zur Auskunft verpflichtet, was trotz Aufforderung nicht geschehen sei.


    Und dann abwarten, was passiert. Letztlich muss die Tochter dann klagen, nicht du. Und sie muss beweisen. Das sind die Spielregeln.


    TK