KV schließt Sparvertrag ab und wird auf Unterhalt angerechnet

  • Hallo ich muss nochmals um eure Hilfe bitten.
    es kommt bei mir zum nachberechnen des Unterhalts da der KV seit Jahre befördert wurde ohne das beim Unterhalt anzugeben. Der KV schließt daraufhin einen Sparvertrag in Höhe von 700 € ab und sein RA rechnet den Sparer

    Auf das unterhaltsrechliche Einkommen zur Ermittlung des Unterhalt an.

    das kann doch nicht sein!

    Leider wurde mich bei der erstberatung durch einen RA dies auch so bestätigt!
    habt ihr quelle wo ich mich berufen könnte?


    Ich danke euch

    G. F.

  • Nur weil jemand eine Beförderung nicht angibt, hat man dadurch keinen rückwirkenden Unterhaltsanspruch. Dazu hätte die Angabe schon trotz konkreter Nachfrage verheimlicht werden müssen, was bei der Anforderung von Lohnscheinen wiederum kaum möglich sein dürfte.


    Ansonsten sind Aufwendungen der Vermögensbildung im Unterhalt überhaupt nicht berücksichtigungsfähig.


    Was aber berücksichtigungsfähig wäre, ist die sekundäre Altersvorsorge. Und was man darunter versteht, wird durchaus großzügig beurteilt. Je nachdem, um welche Anlageform es hier also ganz konkret geht, könnte über diesen Weg eine Anerkennung erfolgen.