Unterhalt bei geistiger behinderung

  • Guten Tag

    Ich weiss es ist ein heikles Thema aber ich habe die Nachricht/Diagnose bekommen, das meine Tochter wahrscheinlich eine leichte geistige behinderung hat. Natürlich ist ne Welt für mich zusammen gebrochen.

    Das wäre schon schlimm genug.

    Dann bin ich darauf gestoßen und frage ich, ob das richtig ist, das wenn sie später nicht in der Lage sein wird, eine normale Ausbildung zu machen bzw ihren eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten ich und die Mutter ihr gegenüber für immer unterhaltverpflichtend sein werden?

    Anders rum habe ich gelesen, daß der Staat dafür aufkommt und wir nur einen kleinen Beitrag leisten müssten?

    Vom Heim bzw wg will ich garnicht erst drüber nach denken aber da hatte ich was gefunden mir verdienst über 100.000€

    Die Situation ist schon beschissen genug aber dann, falls es so wirklich schlimm kommen sollte und man von schlimmsten ausgeht, dann ein leben lang unterhalt zahlen zu müssen?

    Danke im voraus

  • Korrekt, im Unterhaltsrecht gibt es keine Altersgrenzen. Man schuldet dem Kind solange Unterhalt, bis es sich selbst versorgen kann. Das Kind schuldet im Gegenzug eine zielstrebige und den eigenen Fähigkeiten angepasste Ausbildung. Es wird zumindest in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten und ggf. sekundäre Bildungswege in Anspruch nehmen müssen. Ist das Kind aufgrund seiner Behinderung überhaupt nicht ausbildungs- oder erwerbsfähig, schuldet man ggf. für immer Unterhalt. Barunterhalt schuldet man aber natürlich nur, wenn man nicht mit dem Kind zusammenlebt. Genauso kann man das Kind aber auch in der Volljährigkeit weiter im Haushalt mit Naturalien versorgen.


    Bei Unterbringung in einer Einrichtung kommt es auf das Alter des Kindes und den zuständigen Leistungsträger an. In allen Einrichtungen wird der Lebensunterhalt durch Sozialleistungsträger finanziert und die Eltern an den Kosten in beteiligt. In der Jugend- und Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII gibt es z.B. keine hohen Einkommensfreigrenzen wie bei Volljährigen in einer SGB XII Einrichtung. Das (finanzielle) Ergebnis kann daher sehr unterschiedlich sein.

  • Ja gut

    Aber dann frage ich mich, wie weit müsste ein Kind kommen, damit kein Unterhaltsanspruch mehr besteht?

    Würde es also reichen, würde das Kind es schaffen die Schule, auch wenn es " nur" förderschule macht, danach ne Lehre in einer Werkstatt oder ähnlichen Einrichtung. Spätere Arbeit in Werkstätten oder gartenlandschaft etc.

    Oder muss es dann eine richtige Ausbildung und ein normaler Job sein?

    Verstehe nicht, wo genau die Grenze/Waage liegt?

    Klar, wenn jemand schwer behindert ist ob geistig oder körperlich ist klar...

    Aber bei einer leichten geistigen Behinderung wäre ein Kind doch in der Lage, nen für sie angepassten weg zu finden oder?

  • Hallo Jamesjason,


    ich habe einen ähnlichen Fall in der Nachbarschaft gehabt. Kind mit diagnostisch festgestellten Entwicklungsverzögerung. Wurde unter Betreuung gestellt (Eltern getrennt) und hat bis heute einen Behindertenausweis.


    Der Vater hat ganz normal seinen Unterhalt gezahlt, das Kind ging in eine sonderpädagogische Einrichtung, machte dort unter Schulzeitverlängerung einen Sonderschulabschluss. Es schloss sich eine Ausbildung in einer Behindertenwerkstatt an. Von dort wurde er dann in einen entsprechenden Betrieb vermittelt.

    Das fand er dann blöd und bewarb sich frei bei der Post (Zentrallager) , wurde nach Probezeit nicht übernommen, wechselte zu ALBA in die Sortierung, machte den Staplerschein. War aber mit Schicht und daher nicht auf dauer. Vermittlung vom Arbeitsamt zu einem Sozialkaufhaus als Hilfskraft. Dort ist er noch immer und ganz glücklich.


    Ab Aufnahme der Ausbildung wurde auch das eigene Einkommen angerechnet. Glaube mit 27 Jahren hat der Vater nicht mehr zahlen müssen, da Einkommen die Ausgaben deckte. Wohnt in einer eigenen Wohnung und geht auch seiner Wege, hat sogar die Fahrerlaubnis nach 3 Jahren geschafft.


    Also, es wird schon eine lange Strecke, es gibt viel Unterstützung, man muss sich aber kümmern und am Ball bleiben.


    Gruß


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