Hallo Liebes Forum
Ich habe hier ein sehr interessantes Thema.
Und zwar wurde mir vom Arbeitsamt eine Umschulung empfohlen die bei mir als 1 Ausbildung zählt da ich noch keine Ausbildung habe. 30 J und ein Arbeitgeber der mich nur mit dieser Umschulung weiter Beschäftigten kann .
Nun wurde alles vom Amt genehmigt und ich soll eine Umschulung von 6 Monaten machen.
Arbeitslosengeld 1441 € plus 150€ Umschulung Geld ca 1600€ plus Fahrtkosten bis 130€ Übernahme.
1 Kind aus der ersten Beziehung 12 Jahre jung dem ich Unterhalt Pflichtig bin Titel besteht. ( Kind 1 Lebt mit Ex )
Kind 2 mit meiner Neuen Frau Plus mittlerweile verheiratet. Kind Frau Leben mit mir zusammen Frau in Elternzeit ca 1000€ Elterngeld.
Ich habe bei Jugendamt bescheid gegeben das ich aktuell nicht Zahlungsfähig bin weil mein Arbeitslosengeld 1 Satz noch nicht berechnet wurde.
Nun aber schon. Wie oben schon erwähnt.
Bin ich Kind 1 Unterhalt Schuldig aktuel in der Situation in der ich stecke oder greift da jetzt der Unterhalt Vorschuss.
In dem 2 Absatz schreibe ich rein was ich online alles so gefunden habe .
Verstehe ich es richtig das ich aktuell nicht pfänbar bin und vom Unterhalt ausgeschlossen bin ?