Ex-Frau Unterhaltsberechtigt?

  • Moin zusammen,


    aktuell läuft meine Scheidung nach ca. 13 Jahren Ehe. Hier die groben Eckdaten:

    Ich habe mit meiner Ex ein 15-jähriges Kind, mit dem sie in einem großen Haus zur Miete wohnt (ca. 1080€ inkl. NK) und aus dem ich bei der Trennung sofort ausgezogen bin.

    Meine Ex arbeitet in einer Festanstellung seit mehreren Jahren zu ca. 2000€ im Monat in einer 30 Std Woche (somit nicht in Vollzeit per Definition).

    Ich bin Berufssoldat und verdiene ca. 4000€ im Monat in einer 41-Stundenwoche.

    Für mein Kind zahle ich selbstverständlich jeden Monat ca. 600€ Kindergeld ans Jugendamt und da das Kind alt genug ist, kann es jederzeit zu mir.


    Ich hatte anfangs gehofft, dass die Trennung menschlich abläuft und man sich weitestgehend ohne Anwälte einigen kann. Seit der Trennung vor einem Jahr ist aber keinerlei sachliche Kommunikation zwischen uns möglich, da sie jeglichen Kontakt verweigert (nur Vorwürfe und Beleidigungen) und mir das Leben zur Hölle machen will, da ich in einer neuen Partnerschaft lebe.

    Zum Glück hatten wir nur ein Haus zur Miete und somit keine Kapitalanlagen, die wir hätten aufteilen müssen. Der darin befindliche Hausrat wurde aufgeteilt, ich habe ihr sogar alle Möbel im Haus überlassen, lediglich meine Privatgegenstände mitgenommen und die ersten drei Monate nach der Trennung habe ich sogar die volle Miete für sie weiter gezahlt (danach bis Feb. 24 zur Hälfte) - somit hatte sie dadurch schon einen enormen finanziellen Vorteil.

    Dennoch hat sie kurz darauf einen Anwalt beauftragt, den Trennungsunterhalt berechnen zu lassen. Diverse Auskünfte hat sie dann "vergessen" anzugeben, sodass der Trennungsunterhalt viel zu hoch angesetzt wurde. Nach diversen Aufforderungen meines Anwalts den Trennungsunterhalt korrekt berechnen zu lassen, hat sie nun Klage beim Familiengericht eingereicht, obwohl ich bei korrekter Berechnung gern bereit bin zu zahlen, was ihr rechtlich zusteht.

    On top kommt noch, dass meine Ex für das Scheidungsverfahren und die Trennungsunterhaltsklage Verfahrenskostenhilfe beantragt hat, obwohl sie sehr wohl dazu in der Lage ist für die Kosten selbst aufzukommen (Miete für großes Haus, obwohl eine Verkleinerung möglich wäre, und diverse teure Urlaube sind ja schließlich auch drin).


    Mit meiner neuen Partnerin erwarte ich nun ein weiteres Kind (ET Dez. 24), für das ich ja nach der Geburt ebenfalls unterhaltspflichtig bin. Nun möchte meine Ex auch noch nachehelichen Unterhalt haben, obwohl sie voll erwerbsfähig ist und ihren Lebensunterhalt allein bestreiten kann. So wie ich das verstehe, gilt sie dadurch als nicht bedürftig und müsste theoretisch nichts kriegen, zumal ich mit dem zweiten Kindesunterhalt unter den Selbstbehalt rutschen würde.


    Meine Ex hat auch schon mehrfach zugegeben, da meine neue Partnerin ja nicht schlecht verdient, können wir ja auch bluten.


    Ist diese mutwillige Aktion rechtens? Darf sie mich im Scheidungsverfahren einfach aus Rache "ausnehmen"? Als Mann ist man ja immer der, der am A*** ist - aber das geht doch schon in die Richtung von Ungerechtigkeit, oder?


    Wäre für eure Einschätzungen sehr dankbar :)

  • Hallo TM8884,


    natürlich versucht ihr Anwalt für sie das beste rauszuholen.


    Zunächst wird der Kindesunterhalt ermittelt , erst danach kann der Trennungsunterhalt (mrt dem was übrig bleibt)

    ermittelt werden.


    Nach Geburt des Kindes mit deiner neuen Partnerin steht auch diesem natürlich Unterhalt zu. Dann wird zuerst der KU für beide Kinder berechnet usf.


    Deiner neuen Partner steht evtl. auch Betreuungsunterhalt zu.


    Lass dich bei einem Anwalt/Anwältin beraten ( ca. 200€ Beratungsgebühr)., und lass ihn ggf. die Sache klären.


    edy

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