Versorgungsausgleich AN und Selbständig

  • Hallo zusammen.


    Mein Mann und ich haben uns vor einem knappen Jahr getrennt und wir wollen jetzt die Scheidung einreichen.

    Folgende Frage habe ich:


    Mein Mann hat zwar deutlich mehr Geld mit in die Ehe gebracht als ich, letztlich haben wir aber beide ganz gut verdient. Ich als AN habe ganz normal in die Rente eingezahlt, er war während der ganzen Ehe selbständig und hat verschiedene private Verträge laufen. Rechnet man bei mir den AG Anteil dazu, haben wir ähnlich vorgesorgt, wobei auch für mich noch zwei private Verträge laufen, einer vergünstigt über den AG und ein zweiter, den mein Mann für mich abgeschlossen hat, um die Rentenlücke etwas auszugleichen, die bei mir durch Elternzeit und auch verminderte Stundenzahl wg. der Kinder (bzw jetzt Teenager) entsteht. Es war also mal ganz fair, ist es aber nicht mehr.


    Wie funktioniert das bei der Konstellation mit den Rentenpunkten? Wird es ernsthaft so sein, dass ich ihm die Hälfte meiner Punkte abgeben muss, ich selber aber von seiner Vorsorge nicht profitiere?

    Meine zwei Verträge sind auf Rentenbasis, seine teils Rente, teils Einmalzahlung und bei zweien weiß ich es nicht, kann es aber mal nachschaien.

  • Hallo Dodo HH,


    Natürlich kannst du auch von seinen Verträgen profitieren.


    Verträge die als Rente ausgezahlt werden, gehen in den Versorgungsausgleich, Verträge die als Einmalauszahlung laufen, gehen in die Zugewinnberechnung.




    edy

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  • Hi,


    noch in Ergänzung: es gibt auch Verträge, die nicht in den aktuellen Versorgungsausgleich eingehen können, weil die erworbenen Anwartschaften noch nicht berechenbar sind. Das kann dann aber später nachgeholt werden, nennt sich "schuldrechtlicher Versorgungsausgleich." Oder aber die Verträge fließen in den Zugewinnausgleich ein.


    Die grobe Faustregel, die aber für das Verständnis der Sache aber doch sehr weiterführend ist, lautet immer noch "alles, was in der Ehe, also gemeinsam, erwirtschaftet wurde, ist aufzuteilen."


    TK