Geschieden..Neu Heiraten..

  • Hallo.....
    Ich habe da mal zwei Frage.Am besten werde ich erst mal ein paar Grund Informationen geben.
    Ich bin m 36 Jahre und Geschieden.Mit meiner EX-Frau .Habe ich zwei Kinder.
    Beides Jungs 3 und 4 Jahre.
    Ich Lebe jetzt mit einer neuen Frau(28 Jahre) und ihren beiden
    Mädchen(6 und 7 Jahre )zusammen.
    Wir haben vor.Wieder zu heiraten.
    Jetzt zu meinen Fragen.


    1-Wie viel Geld darf ich Netto verdienen.Wenn ich wieder geheiratet habe und die Kinder von meiner neuen Frau nicht Adoptiere.Ohne das man mir was abziehen kann.Für denn Kindesunterhalt meiner beiden Leiblichen Jungs.


    2-Wie viel Geld darf ich Netto verdienen.Wenn ich wieder geheiratet habe und die Kinder von meiner neuen Frau Adoptiere habe.Ohne das man mir was abziehen kann.Für denn Kindesunterhalt meiner beiden Leiblichen Jungs.


    Also mir geht es um denn eigen Erhalt.In beiden Fallen.Was uns zum Leben bleiben darf.
    B.z.w.was ich verdienen darf.Ohne das man uns was abziehen kann.


    Ich bedanke mich schon mal .Für die Antworten.


    Mit freundlichen Grüßen


    Christian

  • Hallo Christian,


    der Selbstbehalt bei erwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten liegt beim Kindesunterhalt bei 900 Euro. Wenn du allerdings weniger verdienst als den Selbstbehalt plus Mindesunterhalt für die Kinder, dann liegt ein sog. Mangelfall vor. Die Kinder können sich dann vom Staat (Jugendamt) Unterhaltsvorschuss zahlen lassen. Der Staat holt sich den von dir wieder. Es wird sich also ein Schuldenberg bei dir anhäufen. Gleiches gilt, wenn deine Kinder als Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft Hartz IV Leistungen beziehen.
    Zudem bist du verpflichtet so viel zu arbeiten, dass du den Mindestunterhalt sicherstellen kannst. Du musst evt. sogar eine zusätzliche Arbeitsstelle annehmen. Dabei kannst du dich nicht auf die Arbeitsagentur berufen; du musst Eigeninitiative ergreifen, wenn du keinen angemessenen Job hast.
    Wenn du die Kinder deiner neuen Frau nicht adoptierst, bist du ihnen gegenüber nicht unterhaltspflichtig. Wenn du sie adoptierst, schon. Am Selbstbehalt von 900 Euro ändert sich nichts und auch nicht an der Verpflichtung, nun für alle vier Kinder den Mindestunterhalt sicherstellen zu müssen.
    Wenn du dich nicht um eine ausreichende Arbeitsstelle bemühst, machst du dich sogar strafbar: Unterhaltsentzug. Da hat man dann schneller eine Vorstrafe, als man denkt.
    Und hast du schon mal überlegt, wenn bei einer Adoption die Ehe erneut in die Brüche geht? Dann ... Also würd ich mir das mit der Adoption schon gut überlegen. Aus finanziellen Gründen lohnt sich das kaum.

  • Hallo Alexandra...
    Erst mal ein großes Dankeschön :) für deine ausführliche Antwort...
    Das habe ich auch soweit begriffen....
    Im Moment bin ich noch für eine Verleih Firma am Arbeiten.Aber die Firma ,wo ich ausgeliehen werde .Möchte mich fest haben.
    Jetzt habe ich Gedacht.Mal gehört zu haben.Das wenn man wieder neu Verheiratet ist.Die neue Familie vor geht.Also muss doch auch der Selbsterhalt für 4 Personen hoher sein .Als für mich alleine.Wenn ich wieder Heiraten sollte.
    Oder sehe ich da was Falsch.Das ich Unterhaltspflichtig bin .Ist mir auch klar.Wenn ich genug verdiene.Aber geht nicht erst die neue Familie vor???

  • hallo,


    also es stimmt nicht, dass die neue Familie vorgeht. Es gibt unterschiedliche Rangklassen nach der Familienrechtsreform. Die Kinder stehen alle in der 1. Rangklasse, gleichrangig nebeneinander, egal, von welcher Frau, ob also aus erster Ehe, aus zweiter Ehe oder unehelich. Danach steht in der 2. Rangklasse die (Ex)-Frau, wenn sie gemeinschaftliche minderjährige Kinder betreut.


    Wenn du also jetzt deiner Ex unterhaltspflichtig bist, bist du es auch, wenn du wieder heiratest, es sei denn, die Kinder, die sie betreut sind nun schon älter und ihr ist eine Teilzeitarbeit oder ein Vollzeitarbeit zumutbar.

  • Danke Carolina für deine Antwort. :)


    Da habe ich jetzt aber ein Problem....
    Ich versuche es mal in einer kleinen Rechenart darzustellen.
    Also ich bin nur für meine beiden Kinder Unterhaltspflichtig.Für meine Ex-Frau nicht.
    Für beide 404 Euro.
    Ich verdiene ca.im Moment 1000 Euro.
    Da der Selbsterhalt für mich 900 Euro ist.
    Muss ich also ca.100 Euro an Unterhalt bezahlen.
    Meine Lebenspartnerin bekommt für Ihre beiden Kinder 316 Euro Unterhaltsvorschuss und 328 Euro Kindergeld.Dazu noch ca. 100 Euro Harz 4.
    Da wir in einer Bedarfsgemeinschaft Leben .Werden also die 900 Euro die mir bleiben.Mit der Bedarfsgemeinschaft verrechnet.
    So haben wir ca.1644 Euro im Monat für Miete und zum Leben.


    Heirate ich neu bleibt also mein Selbsterhalt gleich obwohl ich mehr Personen zum Ernähren habe .Als wenn ich alleine Lebe.Anders ausgedrückt.Bekomme ich keinen besseren Job und verdiene mehr Geld.So das ich die 404 Euro Unterhalt komplett bezahlen kann und 1000 Euro für mich ,von meiner Arbeit habe.So das wir auch keine 100 Euro vom Harz4 Satz dazu bekommen.Bleiben wir im Hartz4 ohne je ne Chance zu haben .Daraus zu kommen.Weil als normaler Handwerker (Schloßer)1404 Euro netto zu verdienen,gar nicht so einfach ist.

  • Hi,


    ja, so ist das nun einmal: an erster Stelle stehen die minderjährigen Kinder, dann die erste Ehefrau, die die gemeinsamen minderjährigen Kinder betreut mit ihrem Ehegattenunterhalt. Das ist die Intention des Gesetzgebers.
    Die zweite, neue Ehefrau muss sich erst hintern anreihen, da sie eben keine gemeinsamen Kinder betreut.


    Gruss

  • Danke Uwe für deine Antwort....:)
    Da zwingt mich ja der Gesetzgeber mir eine neue Arbeit zu suchen.
    Am besten als Parkplatzwächter.Wo ich genau 900 Euro Netto verdiene und mich Körperlich nicht mehr kaputt mache.Wenn ich Finanzsiel mich nicht verbessern kann.In meinem jetzigen Job muss ich auch noch jede Menge Überstunden machen.Ohne das ich was davon habe.Außer Rückenschmerzen und co.Das kann es ja nicht sein.Jetzt werde ich mal im Nett ein wenig nach neuen Gesetzen der Europäischen Union schauen.Vielleicht finde ich da noch was.Die stehen ja über unseren.Ich habe auf jeden Fall keine Lust.Weiter als Kabelzieher zu Arbeiten.Wo ich wenn ich Fest übernommen werde .ca.220 Stunden im Monat habe und noch auf Montage muss.Für 900 Euro.Bei denn Job erreiche ich noch nicht mal das vorgesehene Rentenalter.Weil mein Körper vorher schon geplättet ist.Wenn ich was finden sollte.Poste ich es hier im Forum .Erst mal vielen Dank an alle von Euch und euren Antworten.

  • Für alle die sich für die Gesetze der Europäischen Union interessieren.
    Hier der Link dazu...:



    Zitat





    Über N-Lex können Sie auf die offiziellen Rechtsdatenbanken von 23 Mitgliedstaaten der Europäischen Union zugreifen. N-Lex ist ein Projekt, das vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften in Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten entwickelt wurde.


    Auf der N-Lex-Website finden Sie ein einheitliches Suchformular in 22 EU-Amtssprachen, mit dessen Hilfe Sie Suchanfragen auf den nationalen Websites in Ihrer eigenen Sprache durchführen können.


    Die Suchformulare sind mit den Datenbanken der Mitgliedstaaten (einer Website pro Land) verbunden. Weitere Mitgliedstaaten werden nach und nach dazukommen, sobald der Zugriff auf ihre Rechtssammlungen möglich ist.

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    BGH-Urteil schwächt Anspruch für Geschiedene Unterhalt: Die neue Familie hat Vorrang!
    28.05.2009 - 13:09 UHR


    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Unterhaltsansprüche geschiedener Eheleute deutlich geschwächt.


    Der Anspruch des neuen Ehepartners kann Vorrang vor den Ansprüchen der Ex-Frau oder des Ex-Mannes haben – und das sogar nach jahrzehntelanger Ehe! Das folgt aus einem Urteil vom Donnerstag.
    Mehr Geld und Karriere


    Was war geschehen? Das Paar – ein Lehrer und eine Verkäuferin – hatte sich nach 24 Jahren kinderlos scheiden lassen. Die Frau, die seit 1992 in Vollzeit arbeitet, forderte zusätzlichen Unterhalt.


    Laut BGH hat jedoch die neue Frau des Lehrers Vorrang, die eine fünfjährige Tochter betreut.


    Mit seinem zweiten Urteil zum neuen Unterhaltsrecht ist der BGH damit überraschend vom Wortlaut des seit Jahresanfang geltenden Gesetzes abgewichen. Danach sollte bei der Verteilung des Unterhalts der neue Ehepartner, der gemeinsame Kinder betreut, auf einer Rangstufe mit dem geschiedenen Partner stehen, wenn die Ehe „von langer Dauer“ war.
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    Der BGH dagegen stufte im konkreten Fall trotz einer langen Ehe die Ex-Frau hinter die neue Partnerin zurück, weil sie nicht mehr durch „ehebedingte Nachteile“ belastet sei: Sie war nicht durch Kindererziehung gebunden und ist seit langem voll berufstätig.

  • Das Urteil trifft leider nach meiner Ansicht nicht auf deinen Fall zu, da deine Ex-Frau eben grade durch die Kinderbetreuung gebunden ist und somit einen ehebedingten Nachteil hat.

  • Hallo Flashking,


    hast du schon mal nachgedacht das Du der Vater der beiden


    Jungs 3und 4 Jahre bist ?


    Den beiden schuldest Du Unterhalt,wenn dein Einkommen nicht reicht


    ( dein Selbstbehalt ist 900€) kann dir ein zweiter Job zugemutet werden.


    Warum bezahlt der Vater der Kinder deiner Freundin keinen Unterhalt ?



    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • na, das ist ja ein toller verein...


    zuerst heiraten und kinder in die welt setzen. dann keinen kindesunterhalt zahlen und die kinder am besten noch verleugnen.
    im zweiten schritt aber dann wiederum so intelligent sein, und evtl. wieder heiraten und am besten wieder gemeinsame kinder planen. geschiedene sind es ja auf beiden seiten noch nicht genügend. :(


    ja, so stelle ich mir eine typische patchworkfamilie vor!
    überhall geht der staat in vorleistung, aber bei euch gibt es nie etwas zu holen. drum wird auch noch in diesem stil schön weitergemacht und die kinderlosen vollzeitarbeitnehmer dürfen jedesmal blechen, was ihr verbockt habt!!


    da kommt mir der kaffee hoch... :mad:

  • Hallo,


    ich habe ein Problem. Vor ungefähr 6 Jahren habe ich meinen Mann geheiratet. Im Januar letzten Jahres fand die Scheidung statt. Wir sind nun getrennt und möchten beide einen Neuanfang mit anderen Partnern. Ich habe über Neu.de auch recht schnell einen kennengelernt und wir haben uns verlobt. Jetzt habe ich nur das Problem, dass mein damaliger Ehemann noch Geldforderungen an mich hat. Wir haben damals keinen Vertrag aufgesetzt, der regelt, wieviel Geld er noch von mir zu bekommen hat. Er geht nun so weit, dass er alles gegen eine Hochzeit von mir unternehmen möchte. Welche Möglichkeiten hat er? Kann er irgendetwas wegen seiner Geldforderung unternehmen? Mein neuer Lebensgefährte und ich habe eine einjährige Tochter.


    Liebe Grüße,
    Michaela