Hallo,
beim Elternunterhalt besteht ja zunächst die Vermutung < 100k und die Auskunft wird nur angefordert, sofern es Anhaltspunkte gibt.
Wie belastbar müssen diese Anhaltspunkte sein bzw. wie sind sie definiert?
Die Angaben der Eltern/des Elternteils, bei mir der Vater ausgewandert als ich ca. 5 Jahre alt war (und freut sich jetzt auf den Sozialstaat), können kaum ein belastbarer Anhaltspunkt sein, ebensowenig eine bestimmte Berufsgruppe oder eine bestimmte Firmenzugehörigkeit.
Kann man sich gegen pure Spekulation oder zu Unrecht ausgelegte Anhaltspunkte verwehren und schlicht keine Auskunft geben?
Meine Rechtsanwältin meinte dazu das man um die Auskunft, sofern sie angefordert wird, nicht herumkommt.
VG
TurboAsterix