Bist du wirklich der Meinung, dass sich ein UHP erfolgreich vor der Zahlung drücken kann, wenn seine Leistungsfähigkeit vorhanden, er aber durch Auskunftsverweigerung, keine Berechnung ermöglicht?
Sicher gibt es Formfehler, die können aber eigentlich nur eine Verschiebung des Beginns der Regressforderung bewirken und das Sozialamt erst richtig "scharf" machen. Muss wirklich jeder selber entscheiden, mit wem man sich anlegt. Wenn mich damals das Amt verklagt hätte, wäre mir sehr schnell ein Vergleich lieb gewesen. Ob das dann aber noch möglich gewesen wäre?
Es hat sich ja in den letzten Jahren hier einiges getan und du scheinst ja auch die richtigen Quellen zu kennen. Ich teile hier nur meine Meinung mit. Manchmal aus der eigenen Erfahrung, manchmal auch durch mich damals beratendes eben juristisches Fachpersonal. Kann sein, das die nichts drauf haben, ich mußte jedenfalls nicht zahlen, obwohl ich Leistungsfähig gewesen wäre.
Gruß frase