Noch eine Frage zur 100.000 Euro Grenze

  • Hallo zusammen,

    ich bin neu hier im Forum und habe gleich eine Frage zum obigen Titel.

    Ich habe schon einige Beiträge zu diesem Thema gelesen, konnte aber für mich keine passende Antwort finden. Ich arbeite in Wechselschicht und bekomme Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nacharbeit.


    Nun zur Frage:

    In meiner Lohnsteuerbescheinigung 2023 vom AG ist ein Steuerpflichtiger Lohn von knapp 97.000 Euro angegeben.

    In meiner Lohnabrechnung von 12/2023 ist zusätzlich ein Gesamtbruttolohn von knapp 102.000 Euro, aufgrund der SFN-Zuschläge, aufgeführt.

    Zählen diese SFN-Zuschläge bei der Feststellung zum Elternunterhalt mit, oder wird nur der Steuerpflichtige Lohn herangezogen?


    Vielen Dank für Euer Interesse und noch einen schönen Sonntag.


    Gruß Andy

  • Hallo Meg,


    die Beiträge habe ich gelesen. Die Sache ist ja, wenn z.B. im laufenden Jahr die Nachfrage vom Sozialamt kommt und man einen Entgeltnachweis vorlegen muss, ob das Gesamtbrutto inkl. SFN-Zuschlägen zu weiteren Nachfragen verleiten würde.

    Ich habe halt im Netz nichts gefunden, dass diese Zuschläge explizit ausgeschlossen sind (außer steuerfreie Zuschläge zu Verpflegungskosten).

    Ansonsten ist mir soweit alles verständlich.

  • ob das Gesamtbrutto inkl. SFN-Zuschlägen zu weiteren Nachfragen verleiten würde


    fließen die SNF-Zuschläge in die Summe der Einkünfte laut deinem Steuerbescheid ein?


    willst du wirklich wissen ob die "SFN-Zuschlägen zu weiteren Nachfragen verleiten würde" (von wem? vom SHT?) ? Eine Prognose im Konjunktiv.

    Oder willst du die Rechtslage wissen?


    Grüße,

    m

  • Haufe


    Die 100T-Grenze beim Elternunterhalt wird nach dem Steuerrecht berechnet und entspricht der "Summe der Einkünfte". Ob und welche SNF-Zuschläge da reingehören oder nicht sieht man am einfachsten im eigenen Steuerbescheid. Wenn dieser einfache Weg aus irgendwelchen Gründen nicht gangbar ist... na dann, wäre die nächste Möglichkeit vielleicht einen (guten!) Steuerberater hinzuzuziehen. Idealerweise sollte sich der "Steueranwalt" noch mit dem Sozialrecht und dem Familienrecht auskennen, was praktisch unmöglich ist.

    In den meisten Fällen dürfte ein Blick in den eigenen Steuererbescheid reichen um einzuschätzen ob eigenes Einkommen über oder unter der 100T-Grenze liegt.