Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum und habe gleich eine Frage zum obigen Titel.
Ich habe schon einige Beiträge zu diesem Thema gelesen, konnte aber für mich keine passende Antwort finden. Ich arbeite in Wechselschicht und bekomme Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nacharbeit.
Nun zur Frage:
In meiner Lohnsteuerbescheinigung 2023 vom AG ist ein Steuerpflichtiger Lohn von knapp 97.000 Euro angegeben.
In meiner Lohnabrechnung von 12/2023 ist zusätzlich ein Gesamtbruttolohn von knapp 102.000 Euro, aufgrund der SFN-Zuschläge, aufgeführt.
Zählen diese SFN-Zuschläge bei der Feststellung zum Elternunterhalt mit, oder wird nur der Steuerpflichtige Lohn herangezogen?
Vielen Dank für Euer Interesse und noch einen schönen Sonntag.
Gruß Andy