Reduzierung Selbstbehalt durch WG

  • Hallo Ihr Lieben :)

    Ich habe einen Arbeitsplatz in Bonn angenommen und würde gern von Flensburg in den Aachener Kreis ziehen, um eine WG mit meinem Partner zu eröffnen.
    Sind wir zusammen ja, aber mit 45 bin ich aus dem Alter raus, für jeden wirtschaftlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Sprich, Miete, Strom, Festnetz etc. wird alles 50/50 geteilt und den Einkauf übernimmt jeder für sich selbst.

    Wir beide verdienen jeweils um die 2400 Euro Netto, aber die Kindsmutter meines Partners läuft über das Jobcenter / Bürgergeld, die den Unterhalt für seinen Sohn regelmäßig berechnen. Sobald sie erfährt, dass wir zusammenziehen, wird sie dem Jobcenter den Umstand melden. Natürlich wollen wir es richtig machen, haben selbst mit dem Jobcenter Kontakt aufgenommen und sollen eine Erklärung einreichen, sobald wir diesen Schritt gemacht haben, dass wir wirtschaftlich nicht aus einem Topf essen, sprich keine Haushaltsersparnis für meinen Partner vorliegt.

    Er zahlt für seinen 7jährigen Sohn 426 Euro, berechnet über das Jobcenter und für seinen ersten Sohn, der jetzt 14 ist, 395 Euro. Da seine Ex jeden Cent mitnimmt, den sie einheimsen kann, hat er Angst, dass sein Selbstbehalt durch mich reduziert wird, obwohl es nicht in meinem Interesse liegt, für ihn Rechnung zu tragen. Jede Menge Beziehungen sind bisher gescheitert und wir wollen beide nicht für den anderen zur Rechenschaft gezogen werden. Zusammenleben ja, aber jeder hat sein eigenes Portemonnaie.

    Würde das Jobcenter mich wirklich zur Neuberechnung des Unterhaltes mit heranziehen, da sein Selbstbehalt dadurch sinkt und dadurch der Unterhalt für den Jobcenter berechneten Sohn erhöht wird? Wenn Ihr diese Frage schon oft gehört habt, tut's mir leid und hoffe dennoch auf Eure Antworten.

  • Nein, es gibt keine Titel. Da das Jugendamt in einer anderen Stadt den Unterhalt so berechnet hat, hat das JC den Betrag des Großen zur Berechnung genommen und festgestellt, dass da noch genug Geld vorhanden ist, um mehr für den Kleinen zu bezahlen. Es geht auch nicht um den Unterhalt. Er steht den Kids zu, aber ich möchte einfach nicht zur Rechenschaft gezogen werden bzw. mein Gehalt als Grundlage für Berechnungen zur Verfügung stellen, um meinem Partner noch mehr wegzunehmen. Denn diese Frau nimmt weg... sie haben in der Schwangerschaft des Kleinen zusammen gewohnt, dennoch musste er sich bei ihrem Vater anmelden, damit sie Unterhalt für den Kleinen und sich über das Jobcenter beantragen konnte neben Wohngeld. Das waren ca 800 Euro, die das Amt berechnet hatte. Zuzüglich musste er Miete und Kostgeld für ihre Wohnung abgeben, weitere 900 Euro. Obendrein durfte er ihr ein Auto kaufen, um mit dem Baby schnell zum Arzt zu kommen, falls etwas sein sollte und ihre Schulden abtragen, da er sonst auf die Straße geflogen wäre. Von seinem damaligen 2800 Euro Netto blieb nur der Unterhalt für seinen ersten Sohn über. Warum er sie bei den Ämtern nicht angezeigt hat... er wollte seinen Kleinen nicht verlieren. Nachdem der Kleine 3 war und ihr kein Unterhalt mehr zustand, hat sie ihn auf die Straße geworfen. Solchen Frauen gehören die Kinder entzogen. Bin selbst Mutter, aber so ein Verhalten geht gar nicht.

  • Hi,

    nimm es mir nicht übel, aber du hast wenig Kenntnisse von unserem Sozialsystem. Es ist völlig einerlei, ob die Frau geldgierig ist. Was immer er zahlt, das geht in die Berechnung durch das Sozialamt ein. Sie bekommt immer denselben Betrag ausgezahlt, völlig unabhängig davon, wie hoch sein Anteil ist. Und das, was er seinerzeit mit der falschen Anmeldung gemacht hat, das ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit nach den Meldegesetzen, sondern kann auch ein Betrug zu Lasten der Allgemeinheit, des Steuerzahlers sein. Die sehr allgemeine Faustregel ist bei dieser Konstellation: der Vater schuldet den Unterhalt für seine Kinder, für die Kindsmutter bis das jüngste Kind 3 ist, mindestens.


    Also, sich da jetzt aufzuregen, da ist wirklich kein Grund da. Solange er den Mindestunterhalt für die Kinder zahlt, wird nicht allzu viel überprüft werden. Direkt bist du ohnehin zu nichts verpflichtet, wie er seine finanzielle Planung durchzieht, kann dir doch einerlei sein. Ich meine das, wie er sein Geld einteilt, was ihm zur Verfügung steht.


    TK

  • Danke für Deine Antwort timekeeper.


    Uns wurde vom Jobcenter mitgeteilt, wenn wir zusammenziehen, wird sein Selbstbehalt um mind. 10 % reduziert und die im Selbstbehalt einkalkulierte Miete ebenfalls. Man kann bei beiden Posten mit insgesamt 20 % rechnen. Diese Differenz von ca. 280 Euro wird seinem Sohn als Unterhalt aufgeschlagen, ergo reduziert sich der Betrag für die Leistungen der Mutter. Die Dame stand in Arbeit, hat ihren Job aber aufgegeben, weil ihr die Berechnung des Jugendamtes zu gering erschien. Er zahlt noch immer für das Auto (379 Euro/mtl.) der Dame und den Kredit (316 Euro/mtl.), den er für ihre "Entschuldung" aufgenommen hat nebst den Kosten, um zur Arbeit zu gelangen. Den bereinigten Nettolohn hat das Jobcenter für die Berechnung nicht übernommen und lehnt die zusätzlichen Kosten ab. Dadurch wurde der Unterhalt erst von ca. 260 Euro auf 303 Euro erhoben und seit Juli auf 426 Euro. Neben den ganzen anderen üblichen Lebenskosten bleiben ihm 200 Euro im Monat für Essen / Trinken / Freizeitgestaltung der Kids über. Reduziert sich sein Selbstbehalt durch den Zusammenzug und die Summe fließt tatsächlich in den Kindesunterhalt, steht er mit - 80 Euro im Monat da und demzufolge bin ich dann für seine "Verköstigung" zuständig.

    Tatbestand Betrug... ja, kann man stehen lassen und als ich das hörte, hat sich meine Stirn auch in Falten gelegt. Dennoch fehlt mir hier der Einwand vom Tatbestand der Nötigung / Erpressung seitens der Mutter, da sie die Gelder erhalten / beantragt hat und nicht er. Er hatte nur zu wählen, ob er das Spiel mitspielt, um bei seinem Sohn sein zu dürfen oder stark genug war zu sagen, so geht das nicht. In dem Fall war er schwach, aber bis zu einem gewissen Grad kann ich seine "Nachgiebigkeit" verstehen..

  • Hi,


    Kinder sind nicht dazu da, die verkrachte finanzielle Situation der Eltern durch Unterhaltsverzicht zu bereinigen. Man hat gemeinsam betrogen, dadurch macht er sich natürlich auch erpressbar. Trotzdem: Kindesunterhalt geht in so einem Fall ganz sicherlich vor Kredittilgung und Finanzierung von PKWs.


    Ich würde fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen, da sollte dann zunächst überprüft werden, ob der PKW sowie Kredit weiterhin von ihm finanziert werden muss. Und es sollte auch mal sauber gerechnet werden, hinsichtlich des Unterhalts. Weiterhin sollte überprüft werden, ob eine private Inso in Betracht kommt. Nur ganz klar: Ihr wollt getrennte Kassen, also betrifft dich das finanzielle Fiasko des Freundes nicht.


    TK