Wie weit können/dürfen wir helfen

  • Ihr Lieben,


    aus aktuellem Anlass möchte ich nochmals darauf hinweisen, was wir können bzw. dürfen, was nicht. Ihr müsst wissen, es sind hier nicht nur Fachleute unterwegs. Das ist auch gut so, es geht ja nicht nur um fachliche Beratung, sondern auch um menschliche Erfahrungen; um all das, was mit einem juristischen Problem einhergeht. Nur, es gibt nicht nur Grenzen, die aufgrund fehlenden Wissens bestehen, sondern der Gesetzgeber hat da auch deutliche Grenzen gesetzt.


    Rechtsberatung im Einzelfall ist zumindest dann dem Fachmann vorbehalten, wenn es um ein ganz konkretes Problem geht, um die Vorbereitung eines Gerichtsverfahrens, um die Formulierung von Anträgen, für Gericht, die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln geht. Das kann und darf ein Forum nicht bieten.


    Wer darf nun was? Den Rahmen legt das Rechtsdienstleistungsgesetz fest.


    Grundsätzlich ist für den Einzelfall der Rechtsanwalt immer noch der richtige Ansprechpartner. Wenn es um einfache Sachen, außergerichtlich, oder für den Bereich Amtsgericht ohne Anwaltszwang geht, auch der von der Anwaltskammer zugelassene Rechtsbeistand. Das sind Sachkundige, allerdings ohne die Befähigung zum Richteramt, die der zugelassene Rechtsanwalt benötigt.


    Und was tun dann die ganzen anderen Verbände/Vereine/Gewerkschaften u.s.w.? Da wird doch auch juristisch beraten, und zwar nicht nur von Rechtsanwälten. Da gibt es ein anderes Konstrukt. Diese Einrichtungen dürfen dann auch qualifizierte Rechtsberatung durchführen, wenn die Berater qualifizierte Sachkenntnisse haben und (das ist ganz wichtig) sie unter der "Aufsicht" eines Juristen mit der Qualifikation zum Richteramt arbeiten.


    So, ich hoffe, ihr habt unsere Möglichkeiten und aber auch unsere Grenzen erkannt.


    TK