Firmengründung nach Scheidungsantrag

  • Hallo,


    folgende Frage beschäftigt mich:


    Tränungsjahr läuft sein 18 Monaten. Scheidunsantrag ist gestellt. Es dauert wegen Versorgungsausgleich.

    Wenn ich nun eine Firma gründe, hat meine noch Ehefau Anspruch drauf oder gilt hier, Zugewinnausgleich enden mit Scheidungsantrag? Sowie weitere Vermögenswerte wie auto, Wohnung, Lotto?


    Danke Euch!

  • Hallo A.schmidt,


    Zitat


    Maßgeblich für die Höhe der Ausgleichsforderung ist nunmehr ausschließlich der Vermögensbestand bei Zustellung des Scheidungsantrags, der auch durch Veränderungen nach dem Stichtag nicht mehr beeinflusst werden kann.


    Wohnungseinrichtung , fällt in die Hausratsaufteilung.


    Beim Auto kommt es auf die Art der Nutzung während der Ehe an.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
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  • Hi,


    die Wirtschaftseinheit "Ehe" endet mit Rechtshängigkeit der Scheidung. Vermögenswerte, die in der Ehe erwirtschaftet worden sind, sind im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu abzuwickeln. Das Auto kann allerdings auch zum Hausrat gehören, wie auch Haushaltsanschaffungen (ist damit Wohnung gemeint?) . Insoweit findet eine Aufteilung der Naturalien statt.


    TK