Auskunft vom Jobcenter über Zahlungen an Kindesmutter

  • Hallo an Alle,


    ich habe eine Frage zu Auskünften vom Jobcenter.


    Für meinen Sohn zahle ich Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.

    Bis vor 1 1/2 Jahr konnte ich jedoch nur einen verringerten Betrag zahlen.


    Vom Jobcenter bekam ich etliche Forderungsaufstellungen für vergangene Zeiten,

    da der Unterhaltsanspruch auf das Jobcenter übergegangen sei.


    Mehrere größere Beträge habe ich gezahlt. Hierfür habe ich einen Kredit aufgenommen.


    Kurz drauf kam wieder eine Forderung in Höhe von 4000 Euro.

    Gegen diese Forderung habe ich Widerspruch eingelegt, und um Nachweis der tatsächlich vom Jobcenter gezahlten Beträge

    für meinen Sohn an die Kindesmutter gebeten, da die Kindesmutter mal Bürgergeld bezieht und mal nicht.


    Zu meiner Frage auf Nachweis der Zahlungen wurde mir eine kurzfristige Erledigung zugesagt.


    Nach einem Jahr habe ich nun Antwort auf meinen Widerspruch erhalten.

    Ich soll nicht mehr 4000 Euro, sondern nur noch 300 Euro zahlen, da sich Freibeträge, geänderte Fristen, ein Guthaben

    und Kindergeldverschiebungen der Geschwister ergeben haben. (Es gibt noch zwei weitere Kinder aus einer anderen Beziehung).

    Eine Aufstellung der tatsächlich gezahlten Beträge bzw. Gegenüberstellung mit meinen Zahlungen habe ich immer noch nicht erhalten.


    Meine Frage ist nun, habe ich ein Anrecht auf Auskunft vom Jobcenter, wann wieviel Geld tatsächlich vom Jobcenter für meinen Sohn an die Kindesmutter gezahlt wurde,

    woher das Guthaben stammt und was es mit Kindergeldverschiebungen der Geschwister auf sich hat?


    Vielen Dank im Voraus

    Danny

  • Hi,


    ich gehe mal davon aus, dass Mutter und Kind eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Da wird der gemeinsame Bedarf errechnet (incl. Mietzahlungen u.s.w.) . Die Zahlungen, die du leistest werden dann für die Bedarfsgemeinschaft verwendet.


    Dies hat zur Folge, dass es letztlich einerlei ist, wie viel du leistest. Lediglich der Betrag, den das JC zusätzlich leistet, der ändert sich.


    Offensichtlich haben wir hier aus was für Gründen auch immer ein ziemliches Kuddelmuddel. Um da Klarheit rein zu bringen, würde ich erst einmal genau rechnen, und zwar selbst, wie hoch deine Rückstände sind. Und dann ist noch wichtig, dass zunächst immer auf laufenden Unterhalt zu zahlen, erst dann kommt die Schuldentilgung.


    TK

  • Hallo timekeeper,


    ich danke dir für deine Antwort.

    Kuddelmuddel ist das richtige Wort für die Berechnungen.


    Ja, Mutter und Kind(er) bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Dazu noch ein neuer Partner der Geld verdient.

    Eigentlich müsste doch der monatliche Bedarf für meinen Sohn ein genauer Betrag sein, der zwar an geänderte Gegebenheiten angepasst wird, aber immer noch bezifferbar sein müsste.


    Da so eine große Differenz zwischen ursprünglicher Forderung und Forderung nach Widerspruch besteht, stellt sich für mich die Frage, was wäre gewesen, wenn ich die 4000 Euro gezahlt hätte.

    Auch der Hinweis auf Guthaben (dann ja auf meiner Seite) und Kindergeldverschiebungen machen das Ganze für mich willkürlich.


    Von einem Guthaben hätte ich ohne den Widerspruch nichts erfahren. Und freiwillig scheint das Jobcenter kein Geld zurück zu zahlen.

    Nach meiner Berechnung habe ich alles bezahlt.

    Aus diesem Grund hätte ich gerne vom Jobcenter eine Aufstellung über die genauen Beträge.


    VG Danny

  • Hi,


    ob die Mutter mit jemand anderem zusammen lebt, das interessiert für den Kindesunterhalt gar nicht. Der Neue muss nicht für das fremde Kind aufkommen. Außerdem dürfte da in der Vergangenheit auch die Unterhaltsvorschusskasse involviert gewesen sein. Und Kindergeld wird auch nicht "verschoben." Da gibt es klare Regelungen, wie zu verrechnen ist.


    Ich habe erhebliche Zweifel daran, dass kein Titel existiert. Da das JA involviert war, bei den Berechnungen, wird ein Titel erstellt worden sein. Bitte suche Dir doch mal den alten Schriftverkehr raus. Muss nicht "Titel" genannt sein; müsste ein von dir unterzeichnetes Schreiben mit Vollstreckungsklausel sein, letztlich eine Verpflichtungserklärung.


    Das ist die Basis deiner Zahlungsverpflichtungen. Du rechnest dir dann aus, welche Beträge noch offen sind, die sind zu zahlen und gut ist.


    TK