Hallo an Alle,
ich habe eine Frage zu Auskünften vom Jobcenter.
Für meinen Sohn zahle ich Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.
Bis vor 1 1/2 Jahr konnte ich jedoch nur einen verringerten Betrag zahlen.
Vom Jobcenter bekam ich etliche Forderungsaufstellungen für vergangene Zeiten,
da der Unterhaltsanspruch auf das Jobcenter übergegangen sei.
Mehrere größere Beträge habe ich gezahlt. Hierfür habe ich einen Kredit aufgenommen.
Kurz drauf kam wieder eine Forderung in Höhe von 4000 Euro.
Gegen diese Forderung habe ich Widerspruch eingelegt, und um Nachweis der tatsächlich vom Jobcenter gezahlten Beträge
für meinen Sohn an die Kindesmutter gebeten, da die Kindesmutter mal Bürgergeld bezieht und mal nicht.
Zu meiner Frage auf Nachweis der Zahlungen wurde mir eine kurzfristige Erledigung zugesagt.
Nach einem Jahr habe ich nun Antwort auf meinen Widerspruch erhalten.
Ich soll nicht mehr 4000 Euro, sondern nur noch 300 Euro zahlen, da sich Freibeträge, geänderte Fristen, ein Guthaben
und Kindergeldverschiebungen der Geschwister ergeben haben. (Es gibt noch zwei weitere Kinder aus einer anderen Beziehung).
Eine Aufstellung der tatsächlich gezahlten Beträge bzw. Gegenüberstellung mit meinen Zahlungen habe ich immer noch nicht erhalten.
Meine Frage ist nun, habe ich ein Anrecht auf Auskunft vom Jobcenter, wann wieviel Geld tatsächlich vom Jobcenter für meinen Sohn an die Kindesmutter gezahlt wurde,
woher das Guthaben stammt und was es mit Kindergeldverschiebungen der Geschwister auf sich hat?
Vielen Dank im Voraus
Danny