Unterhalt und selbstbehalt , spesen , wohnung

  • Guten tag , ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen folgendes...


    Ich 38 habe 4 Kinder.... 3 , 4 , 12 , 17 Nicht verheiratet gewesen!


    Ich fange jetz an zu arbeiten und möchte dann auch Unterhalt zahlen , vorher war ich arbeitsloss und die kinds mütter haben den unterhalt vom jugendamt bekommen....

    Ich werde ohne spessen 1900 netto verdienen 212 euro kommen drauf an spesen (LKW Fahrer)

    Mein selbst Behalt liegt ja bei 1450 euro , nun habe ich aber eine 3 zimmer wohnung so das die 2 kleinsten ein zimmer haben und der 12 jährige , die 17 jährige kommt nich tüber nacht.

    habe die kinder alle 14 tage und die hälfte der ferien immer , ausser die sommerferien da sind es nur 2 wochen , und hier und da mall zwischen durch.

    habe eine warm miete von 710 euro und zahle jeden monat die coutuin ab mit 250 euro auf 6 monate ca. noch.

    ich bin frisch eingezogen und muss natürlich die zimmer einrichten und und und. jetz wird von 1900 euro bis auf 1450 die diferenz der unterhalt auf geteilt sprich 450 euro auf 4 kinder , so der plan.


    jetz ist die frage steht mir mehr eigenbehalt zu wegen der miete und der coutiuon die ich zahlen muss? und werden die 212 euro ca. spesen mit angerechnet oder sind diese nicht anrechenbar:huh:

  • Hi,


    ich taste mich mal ran, vielleicht macht dann jemand anderes weiter. Dein monatliches Einkommen ist wie folgt zu ermitteln: Du nimmst das erwartete Einkommen der nächsten 12 Monate, dividierst den Betrag durch 12, dann hast du das Monatseinkommen. Für dieses Jahr dürftest du alle Steuerzahlungen zurück bekommen. Da die Berechnung für dieses Jahr schwer möglich ist, gehe ich jetzt mal von dem ausgezahlten Netto-Gehalt aus. Das gilt aber nur für dieses Jahr.


    Grundsätzlich ist das Einkommen zu bereinigen, etwa um berufsbedingte Aufwendungen. Ich neige dazu, deine Spesen deshalb deinem Einkommen nicht hinzuzufügen. Sondern eben als berufsbedingte Aufwendungen zu kategorisieren. So, weitere Möglichkeiten der Bereinigung sehe ich im Augenblick nicht. Klar, ein Neuanfang ist immer teuer. Aber, es gibt auch genug Möglichkeiten, sehr preiswert an eine Einrichtung zu kommen. Und die Raten, die du da zahlst, für Courtage, das ist ja sehr absehbar. Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, das kann ich nicht abschätzen. Müsstest du selbst überprüfen.


    TK