Guten Tag zusammen!
Ich und meine Frau lassen sich einvernehmlich scheiden. Wir haben keine Kinder, kein Ehevertrag.
Der Scheidungsantrag wurde im Januar eingereicht. Vermögen wird einvernehmlich unter Verzicht auf Zugewinnausgleich aufgeteilt.
Es geht nun um folgendes.
Wir haben zusammen eine Wohnung, im Grundbuch sind beide 50/50 eingetragen.
Ich möchte meine Hälfte auf meine Frau unentgeltlich übertragen/schenken.
Wie bekommen wir das am schlauesten hin, dass keine Steuern anfallen?
Die Haltefrist von 10 Jahren ist bereits rum, das heißt Spekulationssteuer fällt nicht an. Gewerbesteuer fällt auch nicht an.
Wie verhält es sich, wenn eine Schenkung des Miteigentumsanteils (Wert 130.000€) einer Immobilie in dem Zeitraum nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages aber vor Rechtskraft der Scheidung unter Eheleuten erfolgt? Könnte das Finanzamt diese Schenkung als steuerbare Zuwendung ansehen und die Schenkungssteuer geltend machen, obwohl man faktisch bis zur Rechtskraft der Scheidung noch als Eheleute gilt und 500.000€ Freibetrag hat?
Vielen Dank!