Unterhalt für 18. jährigen AzuBi

  • Hallo,


    Ich hab das ganze Forum durchsucht, aber keinen vergleichbaren Fall gefunden.


    Thema Unterhalt an Azubi, 18 Jahre.


    Ausbildungsbeginn 15.08.2023; 17 Jahre verdienst 537 Euro netto

    Jetzt zum 01.08.2024 im AJ 2, 18 Jahre, verdienst jetzt 557 Euro netto

    Ab 01.08.2025 im AJ 3, verdienst dann 598 Euro netto


    Nun hat mein Sohn im Juni Unterhalt eingeklagt, die Berechnung kam heute….193 Euro ab sofort und Rückwirkend ab Geltendmachung im Juni.


    Aber seid gestern verdient er schon 20 Euro mehr, die Berechnung durch den RA bezieht sich nur auf das nun bereits vergangene AJ1, der Ausbildungsvertrag mit den gestaffelten Beträgen lag diesem aber vor,


    Hochgerechnet zahle ich fast 500 Euro Zuviel.


    Wie geht man weiter vor? Einspruch einlegen gegen diese Berechnung?


    Gruß


    Stefan

  • Hallo Stefan ,


    Sohn wohnt in eigener Wohnung , oder bei der Mutter ?


    Wie hoch ist da Einkommen der Mutter ?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo SMY,


    Der Bedarf liegt laut DT. bei ca. 1158€. Diesen Bedarf mindern das Kindergeld 255€ und der Azubi-Lohn 557€. = Restbetrag zu zahlen von beiden Elterteilem = 401€.


    Wie geht man weiter vor? Einspruch einlegen gegen diese Berechnung?


    Gruß


    Stefan

    Du hast die Möglichkeit eine Berechnung durch eigenen Anwalt aufstellen zu lassen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Edy,


    Danke, ja das werde ich auch machen.


    Deine Berechnung zu folge nimmst du das AzuBi Gehalt aus AJ2, der Anwalt nur das aus AJ1, Kindergeld sind 250.

    Den Rest hat er 52 zu 48 gequotelt.


    Nur wenn man jetzt anfängt die 193 zu zahlen, sind diese ja diesen Monat gar nicht mehr aktuell, geschweige im AJ3.


    Ich zahle seid 18 Jahren Unterhalt, Rückstandslos, daher sollte man schon auf dem Boden der Tatsachen bleiben meiner Meinung nach.

    Ich hab eigentlich, wie damals vom JA eine gestaffelte Berechnung erwartet, nicht pauschal für den Rest der Ausbildung, wenn sich dessen Vergütung ändert jedes Jahr.


    Grüße

  • Ich würde es so machen:

    Lege der Gegenseite deine eigene Berechnung vor und zahle so, wie darin beschrieben.

    Wenn sie anderer Meinung sind, sollen sie es dir mitteilen.

  • Hi,


    mir fällt hier auf, dass wohl alle drei Einkommen nicht bereinigt worden sind. Ich weiß weiterhin nicht, ob hier wirklich das Jahreseinkommen incl. Zusatzzahlungen, Steuerrückzahlungen berücksichtigt worden sind, auch nicht, ob es noch vorrangige Berechtigte gibt.


    Da muss ein Fachmann ran, einer, der all diese Kenntnisse hat und sauber rechnet. Und das JA ist nicht dafür da, dem Vater irgendeine Lösung/Berechnung anzubieten. Es ist Interessenvertreter des Kindes.


    TK

  • Hi timekeeper,


    Doch, die Nettobeträge habe ich bereits um die 100 Euro gekürzt, also was an Zahlen da steht ist das, was in die Berechnung fließt.


    Eigentlich ging’s ja nur darum, warum der RA nur die eine Vergütung aus AJ1 heranzieht. Klar, eine Berechnung ist immer eine Momentaufnahme zum jetzigen Zeitpunkt. Aber es steht ja schwarz auf weiß auf dem Ausbildungsvertrag.


    Mit JA Berechnung meinte ich, sobald sich da ja was geändert hat, Kindergeldhöhe, Altersstufe etc, kam ja ein Schreiben mit dem geänderten Zahlbetrag. Hier jetzt wird vom RA pauschal nach AJ1 für alle 3 Ausbildungsjahre der gleiche Betrag fällig, obwohl das Einkommen in der Ausbildung steigt, somit wird ja eigentlich die Zahllast verringert, da der Bedarf sinkt.


    Ich habe es soeben meinem RA übergeben.

  • Sehr, sehr vernünftig. Man kann in so einem Verfahren nicht mit Pauschalen arbeiten. Und wenn auf der "Gegenseite" schon ein Anwalt involviert ist, ist es schon unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit häufig sinnvoll, es auch durch einen Anwalt regeln zu lassen.


    Bitte berichte uns, wie es weiter geht.


    TK

  • Hallo SMY,


    bedenke aber auch, das dein eigener Anwalt die Berechnung und Durchsetzung nicht kostenlos macht.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)