Hallo,
Ich hab das ganze Forum durchsucht, aber keinen vergleichbaren Fall gefunden.
Thema Unterhalt an Azubi, 18 Jahre.
Ausbildungsbeginn 15.08.2023; 17 Jahre verdienst 537 Euro netto
Jetzt zum 01.08.2024 im AJ 2, 18 Jahre, verdienst jetzt 557 Euro netto
Ab 01.08.2025 im AJ 3, verdienst dann 598 Euro netto
Nun hat mein Sohn im Juni Unterhalt eingeklagt, die Berechnung kam heute….193 Euro ab sofort und Rückwirkend ab Geltendmachung im Juni.
Aber seid gestern verdient er schon 20 Euro mehr, die Berechnung durch den RA bezieht sich nur auf das nun bereits vergangene AJ1, der Ausbildungsvertrag mit den gestaffelten Beträgen lag diesem aber vor,
Hochgerechnet zahle ich fast 500 Euro Zuviel.
Wie geht man weiter vor? Einspruch einlegen gegen diese Berechnung?
Gruß
Stefan