Unterhalt für Kind das im Internat untergebracht ist

  • Hallo,


    meine Tochter ist jetzt 16 Jahre und fühlt sich von ihrer Mutter alleine gelassen und ist sehr viel alleine Zuhause. Aus diesem Grund besucht sie seit einiger Zeit auf ihren Wunsch 5 Tage pro Woche das Internat. Ihre Mutter hat zugestimmt obwohl sie das eigentlich nicht möchte. Wir teilen uns die Kosten für das Internat. Ich wohne weit weg und habe deshalb eine Wohnung in der Nähe meiner Tochter angemietet und besuche sie regelmäßig (jedes 3. Wochenende). Mittlerweile verbringt sie auch fast alle Wochenenden alleine in meiner Wohnung und nicht bei ihrer Mutter. Sie möchte jetzt auch ganz in die Wohnung ziehen aber ihre Mutter weigert sich und hat einen Anwalt zur Berechnung des Unterhalts eingeschalten. Bisher haben wir den Unterhalt ohne Anwalt/Jugendamt mit einer Elternvereinbarung festgesetzt. Zusätzlich sind wir aktuell alle 3 in diversen Beratungen um insbesondere die Differenzen zwischen Mutter und Tochter aufzuarbeiten, Ich bezahle aktuell aufgrund der Wohnung und Internatskosten etwas weniger Unterhlat als laut Düsseldorfertabelle. Ihrem Anwalt alle Unterlagen zu übergeben möchte ich wenn möglich vermeiden. Ich kann mir auch den zusätzlichen Unterhalt nicht leisten und müsste die Wohnung aufgeben und meine Tochter mit ihren Problemen im stich lassen. Gibt es einen anderen Weg oder was kann ich tun? Ich habe auch schon mehrfach mit der Mutter gesprochen, die besteht aber auf die Klage und hält auch das Internat für "nicht mehr notwendig".

  • Hallo baba123,


    Seid ihr euch einig bei wem die Tochter wohnen soll? was sagt die Tochter ?


    edy

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  • Hallo Edy,


    genau das ist ja das Problem. Die Mutter will nicht, dass die Tochter ihren Wohnsitz in meine Zweitwohnung verlegt bzw. diese kleine Wohnung übernimmt. Zu mir kann sie nicht ziehen weil ich zu weit weg wohne und sie das Abitur an ihrem Wohnort abschließen möchte. Meine Tochter möchte unbedingt ausziehen, wird aber durch die Mutter verunsichert. Sie hat jetzt Angst dass sie ihre Mutter komplett verliert wenn sie auszieht. Zuhause bleiben kann sie auch nicht, weil sie bereits ab mitte der Woche nur noch daran denkt am Wochenende zu ihrer Mama zu müssen.


    Die Mutter müsste mit ihrer Ausbildung und ihrem Job eigentlich sehr überdurchschnittlich verdienen. Deshalb befürchte ich dass es ihr nicht ums Geld geht. Was sie allerdings genau mit der Aktion erreichen will weiß nur sie. Mich und meine Tochter belastet die ganze Situation sehr.

  • Hallo baba123,


    wenn es ihr nicht ums Geld geht?


    Ich kann ihre Sorgen verstehen, eine 16 Jährige alleine in eigener Wohnung?


    edy

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  • Ich verstehe es auch nicht. Die Mutter plant jetzt allerdings einen längeren Urlaub und nimmt sich eine Auszeit (mehrere Monate) und ich bin mir ziemlich sicher dass meine Tochter Wochen, wenn nicht Monate alleine in ihrer Wohnung sein wird. Ihre Mama fährt fast monatlich weg und lässt sie regelmäßig mehrere Tage- Wochen alleine. Wenn sie dann auch aus finanziellen Gründen das Internat nicht mehr besuchen darf wäre sie ganz alleine. Ich kann auch nicht dauerhaft zu ihr und die Betreuung so lange übernehmen. Da finde ich den Kompromiss, dass sie nur an den Wochenenden alleine in der Wohnung ist und das Internat weiterhin besuchen darf irgendwie besser.

  • Sofern ihr gemeinsam sorgeberechtigt seid, müsst ihr über den Aufenthalt des Kindes gemeinsam entscheiden. Ist die Mutter allein sorgeberechtigt, trifft sie die Entscheidung allein.


    Je nach Entscheidung bist du entweder allein barunterhaltspflichtig (Haushalt der Mutter) oder beide Eltern (eigener Haushalt).


    Mit etwas weniger als dem Mindestunterhalt kann eine 16jährige jedenfalls nicht in einem eigenen Haushalt leben.

  • Hi,


    mir ist ganz unjuristisch sehr unwohl dabei, eine 16-jährige ohne Aufsicht allein in einer Wohnung leben zu lassen. Wobei mir nicht klar ist, ob in der Wohnung nur die Wochenenden verbracht werden sollen, oder soll vom Internat wieder auf die normale Schulform zurückgegangen werden?


    TK