Hallo.
Mein Lebensgefährte hat 3 unterhaltspflichtige Kinder. Er ist schon seit langer Zeit, psychisch bedingt, krankgeschrieben und derzeit bezieht er "Krangengeld" über das Arbeitsamt. Demnächst wird er aber ins Bürgergeld übergehen. Aufgrund der geringen Einnahmen zahlt derzeit das Jugendamt den größten Teil des Kindesunterhaltes. Jetzt die Frage: Aus psychologischer Sicht wäre es sinnvoll, wenn er in naher Zukunft zum Einstieg beruflich wieder im Rahmen eines Minijobs einsteigt. Weiß hier jemand zufällig, ob dieses Einkommen dann zusätzlich zum Bürgergeld für den Kindesunterhalt beim Jugendamt berücksichtigt wird ? Würde bedeuten, dieses Geld wäre dann ja sofort wieder "weg". Für eure Hilfe wäre ich wirklich sehr dankbar. Liebe Grüße