Nachehrlicher Unterhalt als allein erziehender Vater

  • Hallo liebe Gemeinde,

    Brauche eure Meinung.

    Bin allein erziehender Vater von einem 13 Jährigen Sohn,habe noch eine fast 18 jährige Tochter die seit einem Jahr bei der Mutter lebt,davor war sie zwei Jahre bei mir.Und einen 21 jährigen Sohn der komplett alleine in eigenen vier Wänden lebt.Ich war mit meine Ex fast 20 Jahre verheiratet.

    Ich wohne jetzt mit meinem Sohn in unserem noch gemeinsamen ca.124 qm2 Wohnung,was ich komplett alleine abbezahle.

    Bin Schichtarbeiter mit einem ca. 2800€ Netto Einkommen.Habe circa 60 Kilometer Arbeitsweg.

    Bezahle monatlich 540€ Unterhalt für meine Tochter.Dazu kommen noch ca.200€ für die Betreuung meines Sohnes da ich aus zeitlichen Gründen(Schichtarbeit )es einfach nicht schaffen kann.

    Unterstütze natürlich auch so weit wie es geht,finanziell und materiell meinen 21 jährigen Sohn.

    Habe die ganze Zeit,über fast drei Jahren Unterhaltvorschuss von der Kasse für die beiden Kinder bekommen weil die Ex angeblich nicht mehr arbeiten kann.

    Habe letzte Woche ein Schreiben von der Anwältin meine Ex Frau bekommen,da steht dass sie aus gesundheitlichen Gründen(Psychische Erkrankung)obwohl sie in der Ehe absolut gesund war,nicht mehr als Teilzeit arbeiten kann, deswegen

    fordert sie rückwirkend fast 8000€

    Nachehrlicher Unterhalt von mir.

    Ich denke die Sache wird sehr wahrscheinlich vor Gericht landen.

    Da bei mir jetzt schon finanziell sehr eng ist,weiß ich ehrlich gesagt nicht wie ich ihr so eine Summe bezahlen soll.


    Meine Frage wäre,

    hat sie wirklich eine Chance von mir das Geld zu bekommen?

    Vielen Dank 🙏

  • Danke für die Antwort,

    sind die volljährige Kinder auch privilegiert ?

    Die Tochter wird in paar Monaten 18 Jahre

    und der älteste Sohn ist 21 Jahre.

    Danke

  • Volljährige Kinder sind dann privilegiert, wenn sie unter 21 sind und sich noch in der klassischen Schulausbildung befinden. Allerdings sind ab Volljährigkeit beide Elternteile unterhaltspflichtig und das Kindergeld wird voll angerechnet.


    Noch eine Überlegung: Ihr ward ja wohl sehr lange verheiratet. Da kann Anspruchsgrundlage für Unterhalt nicht nur die Unmöglichkeit sein, seinen Unterhalt alleine zu verdienen; Grundlage für einen Anspruch kann auch das Recht des sozial schwächeren Expartners sein, den Lebensstandart aus der Ehe noch länger aufrecht zu halten. Der durch eine Eheschließung erworbene gegenseitige Schutz dauert eben auch nach Trennung/Scheidung noch an. Auch deshalb, ab zum Anwalt. Das kannst du nicht alleine stemmen.


    TK