Kinderunterhalt und Vermögen

  • Hallo Liebe Gruppe,


    ich bräuchte mal euren Rat zum Thema Unterhaltszahlung und Erwerbsminderungsrente. Ich habe im Netz schon ein wenig recherchiert, jedoch leider keine wirkliche Antwort gefunden.


    Es geht um folgenden Sachverhalten. Meine Ex-Frau und ich sind seit 2 Jahren getrennt und haben 2 gemeinsame Kinder. Seit 3 Jahren erhalte ich leider aufgrund einer schweren chronischen Erkrankung eine Erwerbsminderungsrente.


    Ich habe vorher recht gut verdient, wurde allerdings 3,5 Jahre nach dem Studium krank, so dass ich nicht mehr Vollzeit arbeiten konnte. Meine Erwerbsminderungsrente beträgt daher "nur" etwas über 1000€. Aufgrund meines Gehaltes, etwas Glück und Strategie konnte ich mit Aktien jedoch gewisses Vermögen aufbauen.


    Mit meiner Erwerbsminderungsrente liege ich unterhalb des Selbstbehalts und müsste rein theoretisch keinen Kinderunterhalt zahlen. Ich zahle jedoch jeden Monat meiner Ex-Frau 500€, damit es den Kindern finanziell zumindest an nichts fehlt, die Scheidung und meine Erkrankung sind für die Beiden schon schlimm genug. Aufgrund meiner Erkrankung bin ich nach der Trennung wieder zu meinen Eltern gezogen und muss daher keine Miete zahlen, sonst würde das Ganze gar nicht funktionieren.


    Angermerkt sei auch noch, dass meine Ex-Frau eine verbeamtete Lehrerin ist, ein recht gutes Gehalt hat und auch später eine stattliche Pension bekommen wird.


    Meine Frage wäre, könnte unter diesen Umständen auch mein Vermögen in die Kinderunterhaltszahlung mit einbezogen werden? Ich frage auch daher, da meine Ex-Frau, die Unterhaltszahlung für ganz selbstverständlich hält und dies nicht besonders Wertschätz.


    Ich hoffe hier im Forum eine Antwort auf meine Frage zu bekommen. Was meine Recherche angeht, so gibt es wohl keine klare Rechtsprechung für solche Fälle.


    Liebe Grüße

  • Hallo Tim,


    Man wird sich ansehen, ob du nur bis zur Erwerbsminderungsrente "Leistungsfähig" bist. ( oder ob du mehr tun könntest).


    Zur Unterhaltsberechnung wird dein Gesammteinkommen heran gezogen, Rente,Kapitalerträge ( oder aber auch ein fiktives Einkommen)-


    edy

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    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Da du weniger als den Mindestunterhalt zahlst, würde man dir wohl die Verwertung deines Vermögens auferlegen.

    Ein Schonvermögen von ca. 10.000 € hat man dabei meines Wissens aber.

  • Es besteht vermutlich gar keine Unterhaltspflicht des Vaters, weil die betreuende Mutter leistungsfähig ist und somit nach § 1606 BGB haftet.


    vgl. 12.3. der Unterhaltsleitlinie und BGH, 10.07.2013 - XII ZB 297/12