Folgende Grundsituation:
Kind 18 Jahre alt, Schüler, kein Zuverdienst
Eltern geschieden, Kind lebt bei seiner Mutter
Einkommen Mutter: bis 2100 Euro
Einkommen Vater: bis 2100 Euro
Unterhaltsforderung des Kindes laut Düsseldorfer Tabelle 2024: 689 Euro
689 Euro abzgl. 250 Euro Kindergeld = 439 Euro
Barunterhaltspflicht Vater: 439 Euro/2 = 219,50 Euro
Barunterhaltspflicht Mutter: 439 Euro/2 = 219,50 Euro
Kindergeld in Höhe von 250 Euro geht an Kind
Wie die Barunterhaltspflicht der Mutter umgesetzt wird (Verpflegung u.a.) muss zwischen Mutter und Kind abgesprochen werden.
Ist diese Rechnung korrekt?
Oder bezieht sich das Einkommen der Düsseldorfer Tabelle auf die Summe der Einkommen von Mutter und Vater?
Angenommen Mutter und Vater haben jeweils ein Einkommen von 1600 Euro, so ergibt sich ein Einkommen von 3200 Euro und entsprechend der Düsseldorfer Tabelle ein Unterhaltsanspruch von 793 Euro. Abzgl. 250 Euro Kindergeld also 543 Euro. Dann:
Barunterhaltspflicht Vater: 543 Euro/2 = 271,50 Euro
Barunterhaltspflicht Mutter: 543 Euro/2 = 271,50 Euro
Kindergeld in Höhe von 250 Euro geht an Kind
Vielen Dank, falls jemand antwortet