Ist diese Unterhaltsberechnung korrekt?

  • Folgende Grundsituation:

    Kind 18 Jahre alt, Schüler, kein Zuverdienst

    Eltern geschieden, Kind lebt bei seiner Mutter


    Einkommen Mutter: bis 2100 Euro

    Einkommen Vater: bis 2100 Euro


    Unterhaltsforderung des Kindes laut Düsseldorfer Tabelle 2024: 689 Euro

    689 Euro abzgl. 250 Euro Kindergeld = 439 Euro


    Barunterhaltspflicht Vater: 439 Euro/2 = 219,50 Euro

    Barunterhaltspflicht Mutter: 439 Euro/2 = 219,50 Euro

    Kindergeld in Höhe von 250 Euro geht an Kind


    Wie die Barunterhaltspflicht der Mutter umgesetzt wird (Verpflegung u.a.) muss zwischen Mutter und Kind abgesprochen werden.

    Ist diese Rechnung korrekt?


    Oder bezieht sich das Einkommen der Düsseldorfer Tabelle auf die Summe der Einkommen von Mutter und Vater?


    Angenommen Mutter und Vater haben jeweils ein Einkommen von 1600 Euro, so ergibt sich ein Einkommen von 3200 Euro und entsprechend der Düsseldorfer Tabelle ein Unterhaltsanspruch von 793 Euro. Abzgl. 250 Euro Kindergeld also 543 Euro. Dann:


    Barunterhaltspflicht Vater: 543 Euro/2 = 271,50 Euro

    Barunterhaltspflicht Mutter: 543 Euro/2 = 271,50 Euro

    Kindergeld in Höhe von 250 Euro geht an Kind


    Vielen Dank, falls jemand antwortet

  • Hallo ThorstenSH,


    die Einkommen der Eltern müssen noch bereinigt werden.


    Der Anteil jedes Elternteils wir im Verhälnis des bereinigten EK "quotelt" .


    edy

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  • Hallo Edy,

    erstmal vielen Dank für die Antwort!

    Mit bereinigt meinst Du z.B. Wohnvorteil bei Eigenheim und sowas - richtig? Also angenommen diese 1600 Euro Einkommen von jeweils Mutter und Vater sind bereits bereinigt... Ist meine Berechnung dann korrekt und wenn ja, welche? Ich gehe davon aus die mit 271,50 Euro jeweils und Kindergeld an Kind?

  • Hallo ThorstenSh,


    der jeweilige Selbstbehalt liegt bei 1450€ je Elternteil. Bei einem 1600€ bereinigten EK, musst du i,d,R, 150 € Unterhalt zahlen.


    oben schreibst du:

    Einkommen Mutter: bis 2100 Euro

    Einkommen Vater: bis 2100 Euro


    edy

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  • Hallo Edy,


    ja, die "bis 2100 Euro" habe ich aus der Düsseldorfer Tabelle so entnommen, da dies dann ja offensichtlich dem "100%"-Satz entspricht.


    D.h. also, wenn Mutter und Vater jeweils bereinigt bis 2100 Euro verdienen ergibt sich ein Unterhaltsbedarf von 689 Euro?


    Die Einkommen werden nicht zusammensummiert, sondern einzeln gewertet?

  • Ist diese Rechnung korrekt?

    Oder bezieht sich das Einkommen der Düsseldorfer Tabelle auf die Summe der Einkommen von Mutter und Vater?

    Für den Unterhalt ist das zusammengerechnete bereinigte Nettoeinkommen beider Elternteile maßgeblich.

    Allerdings:

    Ein Elternteil hat höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich aus seinem Einkommen allein nach der Düsseldorfer Tabelle ergibt.

  • Hallo ThorstenSH,


    Zitat


    Soll nun der Unterhalt für ein volljähriges Kind berechnet werden, ist das zusammengerechnete bereinigte Nettoeinkommen beider Elternteile maßgeblich.

    der Bedarf ist also 938€, das Kindergeld ist voll anzurechnen.


    Ist das Kind in allgemeiner schulischer Ausbildung? hat das Kind eigenes Einkommen ?


    edy

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  • Das Kind ist in allgemeiner schulischer Ausbildung, hat kein Einkommen und wohnt bei der Mutter.

    Mutter und Vater verdienen bereinigt je 1600 Euro. Wieso jetzt 938 Euro? Entweder doch Spalte 1 Düsseldorfer Tabelle 689 Euro oder Spalte 4 - 793 Euro, je nachdem man das Einkommen einzeln oder summiert berechnet...

  • Hallo ThorstenSH,


    Beide bereinigte Einkommen zusammenzählen, dann den Bedarf DT "ab 18 " ablesen.


    edy

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  • Bedarf wären 793 €, abzgl. 250 € Kindergeld = 543 €.


    Da aber beide Eltern nicht voll leistungsfähig sind, liegt ein Mangelfall vor.


    Der haushaltsferne Elternteil kann in dem Rechenbeispiel 150 € zahlen.