Noch Ehemann weigert sich Fragebogen der Krankenkasse zu unterzeichnen.

  • Hallo allerseits,


    ich habe eine Frage zur Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.


    Vor einigen Monaten habe ich mich von meinem Ehemann getrennt und bin mit unserem Kind ausgezogen sowie umgemeldet. Das Trennungsjahr läuft noch, und wir sind weiterhin verheiratet.


    Nun habe ich einen Brief von der Krankenkasse erhalten, in dem steht, dass mein Mann trotz mehrfacher Zusendung des Fragebogens nicht darauf reagiert hat und dies auch nicht tun wird. Meines Wissens nach muss er als Hauptversicherter den Fragebogen unterschreiben.


    Die Krankenkasse fordert nun in dem Schreiben, dass mein Ehemann den Fragebogen innerhalb von zwei Wochen unterschreibt und zurücksendet. Andernfalls wird meine Krankenversicherung rückwirkend um sechs Wochen beendet, und ich muss in die kostenpflichtige Nachversicherung wechseln.


    Leider weigert er sich, den Fragebogen zu unterschreiben, ohne dafür Gründe anzugeben. Ähnliches Verhalten hat er bereits beim Aufenthaltsbestimmungsrecht und beim Hausrat gezeigt, um mir das Leben so schwer wie möglich zu machen.


    Im Internet konnte ich keine Informationen zu einem solchen Fall finden.


    Was kann ich in dieser Situation tun?

  • Hi,


    beim Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie Hausratsaufteilung kann ich deinen Ehemann durchaus verstehen. Das sind doch gravierende Einschnitte in das Privatleben, damit muss man erst einmal fertig werden, gerade wenn die Trennung ganz frisch ist.


    Nun zur Krankenkasse. Das SGB V ist nicht so unbedingt meine Spielwiese. Ich hab da mal nach den Regelungen für deinen Fall gesucht. § 10 legt da nur fest, dass das Mitglied (also dein Mann) gewisse Auskünfte erteilen muss. Aber nicht, was passiert, wenn er diese nicht erteilt. Und - da die Mitgliedschaft in der Familienversicherung ja von deinen persönlichen Angaben abhängig ist, etwa davon, was du verdienst, ob du überhaupt arbeitest, habe ich erhebliche Zweifel daran, dass im Fall der Trennung der Eheleute der Versicherungsnehmer diese Auskunft überhaupt erteilen kann.


    Ehe ich mich weiter in diesen Fall vertiefe, hat die GKV denn in ihrem Schreiben irgend eine gesetzliche Bestimmung genannt? Könntest du das Schreiben der GKV anonymisiert hier mal einstellen?


    Danke!


    TK

  • Er hat dasselbe mit dem nicht unterschreiben schon zuvor gemacht. Kontoauflösung, Kinderkrippe, Aufenthaltsrecht usw.

    Bei letzteren beiden habe ich eine Entscheidung zu meinen Gunsten per Gericht erzwingen müssen.


    In dem Schreiben wird sich auf kein Gesetz bezogen:


    Ich soll meinen Mann bitten den Fragebogen auszufüllen, war dieser jedoch ablehnt. Ohne begründung.

  • Hi,


    das klingt doch gar nicht so dramatisch, wie du es selbst wohl verstanden hast. Du füllst jetzt den Fragebogen aus, unterschreibst ihn mit deinem Namen und schickst ihn per einschreiben zurück. Gleichzeitig nimmst du telefonisch Kontakt auf mit der Krankenkasse. Weist darauf hin, dass der Ehemann ja gar nicht wissen kann, ob du noch die Voraussetzungen erfüllst, er das Formular also gar nicht ausfüllen kann.


    Ich hab ja auch nach einer Anspruchsgrundlage im SGB V gesucht. Nicht gefunden, die Krankenkasse scheint auch direkt keine zu finden. Das beruhigt mich. Die Krankenkasse hat eben routinemässig einfach ihren Vertragspartner angeschrieben, ohne sich zu überlegen, dass sie genau genommen etwas von ihm verlangt, was er gar nicht bieten kann.


    Ich führe nachher oder morgen noch weiter aus, wie ich zu dieser Ansicht komme.


    Unabhängig davon, informiere uns bitte über den Fortgang der Sache.


    TK