Unterhalt Kind wird 20 und beginnt eine Ausbildung

  • Hallöchen zusammen,


    Ich habe eine Frage zum Unterhalt worauf ich nicht wirklich eine Antwort finde.


    Zur Zeit zahle ich 328 Euro Unterhalt an das volljährige Kind. Wir haben uns darauf geeinigt außergerichtlich.


    Nun startete sie am nächsten Monat eine Ausbildung. Laut ihr hat sie noch kein Daten über verdienst.

    Ich habe Mal gegoogelt und das Einkommen aus der Ausbildung wäre ca 1200 Euro .

    Sie lebt noch im Haushalt der Mutter wo wir beide ja dann bar Unterhalt zahlen müssen.


    Laut einem Rechner im Internet , wenn sie ca 900 netto hat, müsste ich doch keinen Unterhalt mehr leisten.

    Mein Einkommen ca 3100 netto Monat

    Einkommen Mutter unbekannt gehe von 2000 netto aus.



    Da sie auch nicht wirklich um die Ecke kommt was jetzt ihr Einkommen ist würde ich jetzt gerne wissen wie ich mich verhalten soll.


    Mein Plan wäre es jetzt eine letzte Überweisung vorerst zu machen mit dem Vermerk über Auskunft von Einkommen. Und bis zur Klärung würde ich dann den Unterhalt erstmal einstellen?


    Rein theoretisch ist es doch ihre Pflicht wenn sie was möchte dafür zu sorgen?


    Gruß FrEak

  • Hallo Freak40,


    Wenn kein Unterhaltstitel besteht, kannst du die Zahlung voererst einstellen.


    Ja, sie muss selbst, an dich wegen weiteren Unterhalt herantreten.


    Bei 1200€ Einkommen wirst du nichts mehr zahlen müssen.


    edy

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  • Unterhalts Titel Bestand nur vom Jugendamt.


    1200 Euro wäre das brutto Einkommen ca von ihr.

    Wie gesagt angeblich noch kein Vertrag da und wie viel sie verdient weiss sie wohl auch nicht :/

  • Hallo Freak ( wir sagen immer "Hallo" oder so),


    Geht die Jugendamtsurkunde über den 18. Geburtstag hinaus? ( ist sie nach 18 noch gültig) ?


    edy

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  • Hi Edy,


    Sorry wollte nicht unhöflich sein.

    Nein, das Jugendamt hat ab dem 18 Geburtstag sich zurück gezogen.

    Genau kann ich es dir nicht sagen da ich die Unterlagen Grade nicht parat habe.

    Generell hab ich auch kein Problem damit zu zahlen, aber nur wenn's nötig ist.


    FrEaK

  • Hallo Frreak40,


    die Jugendamtsurkunde könnte nur Ärger bereiten, wenn man sich gar nicht mehr untereinander versteht.


    edy

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  • Hi Edy,


    Mal abgesehen davon ob die Urkunde noch greift oder nicht.

    Bei einem ca Netto Verdienst ,ich geh Mal von 900 aus bei ihr, plus Kindergeld, müsste ich ja dann eigentlich nichts mehr leisten wenn ich das richtig verstanden habe .


    Wie gesagt bis jetzt gibt sie mir keine Auskunft.


    Ich will da auch kein Ärger machen/bekommen.


    Also wäre ja dann doch der richtige Weg einen Vermerk bei der Überweisung zu machen für evtl. Forderungen? Und erstmal Einstellung der Leistung bis zur Klärung oder nicht ?


    Gruß FrEak

  • Hallo Reak40,


    Ihr würde sie informieren ( persönlich/Mail/ telefonisch wie auch immer), das du ab Datum xxx die Zahlung einstellen wirst.


    Evtl. ihr zuständige Zahlungen bist du gerne bereit "nachzuzahlen".


    edy

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  • Hi Timekeeper,


    Das ist mir klar das weiterhin vollstreckt werden kann . Aber solange Einkommen da ist, wird dieses doch auch mit eingerechnet und bei knappe 900 netto wäre ich doch erstmal nicht mehr in der Pflicht, oder habe ich da ein Denkfehler. Wenn sie abbrechen würde, dann wäre ich erstmal wieder verpflichtet, oder liegt ich da vollkommen falsch?

  • Nabend,


    Ich glaub ihr versteht mich falsch.


    Meine Frage ist lediglich. Wenn sie bei der Ausbildung selbst verdient, gehen wir von 900 netto aus.

    Bekommt sie dann trotzdem vollen Unterhalt oder bin ich erstmal raus?

  • Moin. Ja.


    Ich mein aber solange sie in der Ausbildung ist. Sollte ihr Einkommen ihr Bedarf decken .

    Oder muss ich auf die 900 netto von ihr vollen Unterhalt zahlen? Das mein ich.

  • Hallo Freak40,


    Ein Titel/Jugenamtsurkunde kann so lange die Gültigkeit vorliegt einfach vollstreckt werden.


    Es fragt dabei niemand nach den sich geänderten Hintergründen. Selbst wenn ihr 0 Unterhalt zustehen würde, kann man den gültigen Titel vollstrecken.


    Deshalb schrieb ich, wenn man sich gut versteht, ist die Gefahr einer Vollstreckung geringer,


    Also vorsichtshalber um Herausgabe des Titels bitten ( notfalls klagen), oder eine Bestätigung von ihr/der Mutter , dass auf eine Vollstreckung verzichtetwird .


    edy

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  • Hi Edy,


    Ich Blick da nicht hinter sorry. Vielleicht bin ich auch schwer von Begriff.


    Also soll ich jetzt quasi nicht reagieren und einfach Unterhalt weiter laufen lassen aufgrund des Titels?


    Einkünfte des Kindes werden doch im Unterhalt mit berechnet.


    Im Endeffekt muss sie doch reagieren und Forderungen stellen wenn welche bestehen oder bin ich da völlig daneben.


    Gruß FrEak

  • Es gibt zwei "Schienen" auf denen du fährst.


    Die eine Schiene ist das materielle Recht. Das besagt, nach welchen Umständen und Faktoren sich Unterhalt berechnet, Einkommen angerechnet wird, ein Bedarf besteht etc. Da kommt hier vermutlich 0 und ein Wegfall der Unterhaltsverpflichtung heraus.


    Die zweite Schiene ist aber das Verfahrensrecht. Das besagt, dass ein Titel unabhängig von den materiell-rechtlichen Umständen bedient werden muss. Und zwar so lange und in der Höhe wie es dort eben drin steht. Selbst wenn dein Kind Multimillionär wäre, müsstest du den Titel weiter bezahlen. Da der materiell-rechtliche Unterhaltsanspruch aber entfallen ist und nicht mehr mit dem Titel übereinstimmt, darfst du die Herausgabe des Titels oder eine Verzichtserklärung vom Kind einfordern. Macht das Kind beides nicht, kann nur ein Gericht den Titel auf 0 reduzieren.


    Existiert kein Titel, ist die zweite Schiene nicht in Betrieb.

  • Hi Freak40,


    Lass dir den Titel/JA-Urkunde vorsichtshalber herausgeben oder, wie weiter oben beschrieben.


    I.d.R. wirst du keinen Ärger bekommen, ohne Herausgabe des Titels.( es ist aber möglich).


    Der Titel/JA-Urkunde kann immer vollstreckt werden, solange er gültig ist.


    Man muss den Titel nur einem Gerichtsvollzieher übergeben, und der vollstreckt. Es wird nicht mehr überprüft ob die Vollstreckung eigentlich


    gerechtfertigt ist ( das erspart längere Prozesse). Eine ungerechtfertigte Vollstreckung müsste dann rückabgewickelt werden, mit Zeit und Kostenaufwand.


    Wenn du Vetrauen zu deinem Kind hast, wird i,d,R. nicht passieren. Und nein du wirst wahrscheinlich keinen Unterhalt mehr zahlen müssen.


    edy

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  • Moin,


    Vielen Dank für eure Nachrichten. Ob es wirklich um den besagten Titel geht weiß ich nicht mehr genau. Sind einige Jahre her ich war jung naiv und finde diesbezüglich keine Unterlagen. Ich hatte Dort was unterschrieben , ich geh Mal davon aus das es der Titel ist.

    Ich hab das damals zuständige Jugendamt Mal angeschrieben ob es einen Titel gibt und wenn ja das sie mir diesen nochmals zuschicken.


    Damals war das Jugendamt als Beistandschaft zuständig. Hier wurden alle Unterhalts Sachen geregelt. Bei neuen Kinder Unterhalt gesenkt und bei mehr Verdienst erhöht.


    Seit dem 18. Geburtstag hat das Jugendamt damit nichts mehr zu tun. Hab dann nur von denen den Auszug der gezahlten Leistung über die Jahre bekommen. Und den Überschuss der Leistung würde mir auf mein Konto gutgeschrieben.


    Wie gesagt meine Tochter gibt mir diesbezüglich keine Auskunft was jetzt an Einkommen da ist. Ab 18 haben wir uns auf eine Summe so geeinigt.


    Ich hoffe das dass Jugendamt noch alle Daten da hat und werde dann berichten.




    Gruß FrEak