Hallo Community
Mein Ex Frau heiratet am 22.08. wieder, wenn ich richtig informiert bin, entfällt laut § 1586 BGB für mich die Unterhaltspflicht,
da meine Ex Frau allerdings vom Jobcenter Bürgergeld bezieht, zahle ich den Unterhalt direkt an das Jobcenter.
Jetzt ist meine frage ob da auch die Unterhaltspflicht entfällt oder ob das Jobcenter andere Rechte hat??
Kann ich das Jobcenter drauf hinweisen das meine Ex wieder Heiratet (keine Ahnung, wann die sonst davon erfahren)
und kann ich dann drauf hinweisen das ich die Zahlung somit zum 01.09 einstelle??
Vielen Dank schonmal für eure Antworten