Vaterschaftstest bei Vaterschaftsklage ablehnen

  • Hallo zusammen,
    ich habe schon versucht irgendwas im Internet zu finden, aber irgendwie finde ich keine Antwort darauf: Was würde denn passieren wenn man die richterliche Anordnung einen Vaterschaftstest durchzuführen, einfach nicht nachkommt?
    Also man kann jemanden ja nicht aus der Wohnung zerren und ihm ein Stäbchen in den Hals drücken.
    Ich vermute mal man muss mit Geldstrafen rechnen? Wenn ja, wie hoch können diese denn ausfallen? Und was wenn man diese Geldstrafe bezahlt: Ist damit die Sache dann damit einfach erledigt?
    Also ganz blöd gefragt: Kann man sich nicht einfach die ganze Zeit vor dem Test drücken?

    Und (mal etwas weiter ausgeholt) Ist es nicht ein Eingriff in den Datenschutz (Genetische Daten fallen unter die Datenschutz Grundverordnung) wenn man jemanden zwingt einen DNA zu machen?

  • Hallo Faule_Gurke,


    du wirst m. E. nachweisen müssen dass du nicht der Vater bist, ansonsten nimmt man an das du der Vater bist.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Guten Abend Edy,

    danke für deine antwort!

    ja, das ist mir klar das man das animmt, aber was wenn ich mich einfach weigere den Test zu machen?
    Oder kann man einfach sagen: "Du bist der Vater bis du einen Vaterschaftstest geamcht hast". Ist sowas legitim? Quasi zu sagen, du bist es, bis du das gegenteil beweisen kannst?

    Also mein extrem beispiel ist: Ich weigere mich immer wieder den test zu machen.
    Kann es irgendwann aufhören mit einer extrem hohen strafe, oder kann man mich aus meiner wohnung ziehen und mich in ein testcenter ziehen und mir die speichelprobe mit gewalt entziehen? Das glaube ich jetzt nicht ^^
    Aber auf welche kosten (oder gefängnisstrafe?!?!?) müsste ich mich einstellen wenn cih den test immer verweigere?

  • Hi,


    Zwangsgelder pro Einzelverweigerung im 5-stelligen Bereich, zusätzlich Beugehaft; Anordnung von zwangsweiser Durchführung des Tests, wenn dabei Verweigerung, spätestens da zusätzlich Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren u.a. wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.


    TK

  • Die Antwort findet sich wie immer im Gesetz.


    Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)

    § 178 Untersuchungen zur Feststellung der Abstammung

    (1) Soweit es zur Feststellung der Abstammung erforderlich ist, hat jede Person Untersuchungen, insbesondere die Entnahme von Blutproben, zu dulden, es sei denn, dass ihr die Untersuchung nicht zugemutet werden kann.
    (2) Die §§ 386 bis 390 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend. Bei wiederholter unberechtigter Verweigerung der Untersuchung kann auch unmittelbarer Zwang angewendet, insbesondere die zwangsweise Vorführung zur Untersuchung angeordnet werden.


    Und zusätzlich gibt es bei Vaterschaften noch die Beweiserleichterung aus § 1600d II BGB.


    Weigert sich der in Frage kommende Mann also nachhaltig und dauerhaft, so kann die Vaterschaft vom Gericht auch ohne DNA Gutachten beschlossen werden.

  • Hallo Timekeeper und Tabula rasa,

    vielen Dank, die Antworten haben mir meine Frage beantwortet :)

    Beste Grüße und ein schönes Wochenende!

    Faule Gurke