Sich vor dem Unterhalt drücken?

  • Guten Tag,


    nach der Trennung hat mein Ex auf das Wechselmodell gepocht und dahingehend alles gedreht und gewendet, dass es ausgeübt werden musste. Nun nach 1-2 Jahren wurde endlich gerichtlich beschlossen, dass es besser sei wenn unser Kind nun bei mir wohnt. Das war auch der Wunsch meiner heute 12 jährigen Tochter.


    Das merkwürdige ist, dass bei der Berechnung des Kindesunterhalt urplötzlich seit diesem Jahr mein Mann eine Gehaltsminderung erfahren hat (knapp 10.000€ weniger pro Jahr). Angeblich aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage.


    Über drei Ecken habe ich von jemanden erfahren, der im selben Unternehmen (im Büro) arbeitet, dass er zufällig mal einen Vertrag in die Hände bekommen hat, in dem mein Ex plötzlich bei einem Tochterunternehmen seiner Firma einen Minijob antritt.


    Für die Unterhaltsberechnung hat er nur seine Steuerbescheinigung eingereicht, auf der der Minijob nicht angegeben/aufgelistet ist. Ich habe auch im Internet gelesen, dass solche Minijobs nicht immer zwangsläufig in der Steuererklärung aufgeführt werden.


    Mein Verdacht also, er wusste, dass er bald Unterhalt zahlen muss, also hat er sein "offizielles" Einkommen kürzen lasssn und lässt sich die Differenz über seinen Minijob im Tochterunternehmen auszahlen, was er so nicht offiziell angeben muss.


    Ist das Rechtens? Wie komme ich dem auf die Schliche?


    P. S. Er ist in einer Führungsposition und lebt ein Leben im Saus und Braus und versucht sich mit aller Gewalt schlecht zu stellen und sogar von mir Geld zu fordern. Beim letzten Mal hat das Gericht ihm schon einen Riegel vorgeschoben und er musste sogar nachzahlen.


    Ich würde mich über eure Hilfe freuen.


    Grüße Smuji

  • Hallo Smuji,


    Zitat von aus dem WWW


    Der zur Auskunft Verpflichtete hat eine vollständige und klare Aufstellung seiner Einkünfte vorzulegen. Auf Verlangen muss er Einkommensunterlagen beifügen, also z.B. Lohnabrechnungen, Kontoauszüge, Steuerbescheide, Gewinn- und Verlustrechnungen, Verträge, Quittungen usw. Kopien reichen aus.

    edy

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  • Hi,


    gerade die höheren Einkommensgruppen in der Düsseldorfer Tabelle sind doch sehr weit gefasst. Da führt eine Kürzung des Gehalts in dem von dir vorgetragenen Umfang doch nicht zwingend zu einer Reduzierung des Unterhalts. Und wenn wirklich, doch auch nicht unbedingt zu sehr viel. Hast du das mal überprüft, auch alles Bereinigungsfaktoren berücksichtigt, also mal sauber gerechnet?


    Im übrigen kann auch mit einem fiktiven Einkommen gerechnet werden, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Ob nun die Info von wem auch immer zutreffend ist, keine Ahnung. Falls es zum Streit über Unterhalt kommt, dann kann man das ja vortragen und schauen, wie er reagiert. Noch ein Hinweis: in vielen Firmen haben gut verdienende Führungskräfte einen variablen Faktor in ihrem Gehalt; d.h., gewisse Prämien werden nur unter gewissen Voraussetzungen gezahlt. Und - es erschließt sich mir auch nicht unbedingt auf Anhieb, warum man freiwillig auf 10.000 € im Jahr verzichten sollte, um vielleicht 50 € Unterhalt monatlich einzusparen.


    Völlig unerheblich ist, was er für einen Lebensstil führt. Selbstverständlich soll euer Kind das bekommen, was ihm zusteht. Aber - er muss nicht alles mit seinem Kind teilen; ja, auch ein Unterhaltspflichtiger darf sich sehr privat ein angenehmes Leben leisten.


    Also, einmal sauber rechnen, dann kann man die Situation auch realistisch einschätzen.


    TK

  • Gauss, was meinst du wohl, warum ich die Mutter auf das mal sauber rechnen als Einstieg verwiesen habe? Ist doch in diesem Fällen immer wieder so: derjenige, der unterhaltsberechtigt ist, trägt vor, dass er eigentlich viel mehr verdient bzw. verdienen könnte, als er tatsächlich tut, bzw. angibt; der Verpflichtete trägt vor, dass er eigentlich viel weniger verdient, als der Berechtigte bzw. das Elternteil behauptet. Und hier weiß man ja nicht mal, was er denn angeben wird. Scheint ja alles ganz frisch zu sein.


    TK

  • Guten Abend,


    vielen Dank für die vielen Antworten. Wir (Anwalt) sind gerade noch dabei zu berechnen, daher versuche ich ihr zuzuspielen, soweit möglich.


    Sein Jahresgehalt stieg die letzten Jahre brutto jeweils um etwa 3-5.000€ (zuletzt knapp unter 50.000. Urplötzlich im letzten Jahr (als in Aussicht war, dass unsere Tochter zu mir kommt), Jahresgehalt 38.000€. Eingereicht (bei meinem Anwalt) hat er vor kurzem erst ausschließlich seine 38.000€. Dann habe ich vor einigen Tagen die besagte Person getroffen, die im gleichen Unternehmen arbeiten (Personalabteilung) und mir mitteilte, dass ihr zufällig ein Vertrag von ihm in die Hände fiel auf MinijobBasis bei einer Tochterfirma.


    Bereinigtes Nettoeinkommen von ihm unter 2100€. Also gemäß Tabelle der niedrigste Satz.


    Meine Vermutung ist, dass er irgendwie sich so arm stellen mag, dass er fast nix zahlen muss und sich dann hintenrum die Gehaltskürzung wieder über den Minijob rein holt, den er nicht angibt.


    Ich hatte halt mal gegoogelt und herausgefunden, dass unter Umständen solche Minijobs nirgends auftauchen (Lohnsteuerbescheinigung).


    Natürlich muss er alles offenlegen, aber was man MUSS und was man MACHT (zumal wenn nicht nachweisbar) sind bekanntlich zwei paar Schuhe.


    Er (unterstelle ich ihm mal) hat ja zudem seit einigen Monaten noch einen kleinen Shop, der auf den Namen seiner neuen Partnerin läuft, daher für mich nicht greifbar. Da dies aber zu Ehezeiten sein Hobby war, bin ich mir sicher, dass sie nur sein Alibi ist. Auch meine Tochter redet im Zusammenhang mit dem Shop ständig über ihren Vater.


    Wenn eine Person ein angeblich so niedriges Einkommen hat, aber mehrmals im Jahr in den Urlaub fliegt, ein teures Auto fährt und sich eine hohe Miete leisten kann, zeigt ja irgendwie, dass bei der Rechnung irgendwas nicht stimmen kann.

  • Hallo,


    Dann habe ich vor einigen Tagen die besagte Person getroffen, die im gleichen Unternehmen arbeiten (Personalabteilung) und mir mitteilte, dass ihr zufällig ein Vertrag von ihm in die Hände fiel auf MinijobBasis bei einer Tochterfirma.


    Bereinigtes Nettoeinkommen von ihm unter 2100€. Also gemäß Tabelle der niedrigste Satz.

    Bereinigtes Einkommen ist nich gleich Nettoeinkommen.


    edy

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  • Hi,


    also alles nur Vermutungen. Ist mir schon schleierhaft, woher der Kollege aus dem Personalbüro den angeblichen Vertrag "zufällig" hat. Das ist doch alles schon sehr merkwürdig, vorsichtig formuliert. Und wenn denn so ein Vertrag wirklich existieren sollte, er immer noch diesen Nebenjob ausüben sollte, wie soll denn dann bitteschön das ganze über seine Freundin abgewickelt werden, die nicht im Vertrag steht? Das ist doch völlig wirr, was hier vorgetragen wird.


    TK

  • Hi,


    hier selten so viel Blödsinn gelesen wie von dir. Wir haben ein ausgewogenes System, welches die Rechte des Kindes auf angemessene Versorgung und die des Unterhaltszahlers auf einen angemessenen Lebensstandart in Ausgleich bringen soll. Da gibt es zwei Denkmodelle. Das eine ist, einen Festbetrag festzulegen, den jeder Unterhaltsverpflichtete zu zahlen hat. Das andere, die Verpflichtung in der Höhe eben von gewissen Faktoren abhängig zu machen, wie etwa den Verdienst. Der Nachteil des ersten ist, dass da konsequenterweise jeder Verpflichtete dasselbe zahlen müsste, einerlei, ob er kann oder nicht. Deshalb ist die Entscheidung des Gesetzgebers für die zweite Alternative.


    Und dafür muss als Einstieg eben mal sauber gerechnet werden. So einfach ist das.


    Abgesehen davon: immer noch leben überprozentig viele alleinerziehende Elternteile mit ihren Kindern an der Armutsgrenze. Es gibt genug Erhebungen dafür, was Kinder so kosten. Unter Berücksichtigung des Mietzinses, der Nebenkosten u.s.w.. Die Masse der Verpflichteten kommt so gerade dafür auf oder liegt drunter. Und die Berechnungen gerade im unteren Bereich dienen dazu, wenigstens den absoluten Mindestbedarf zu decken; zu nicht mehr und nicht weniger.


    TK

  • Hallo HALLOFRANKE7O7O,


    du solltest dich mit deinen Beschwerden schon an die richtigen Stellen wenden.


    Wir behandeln hier die Sache nach den bestehenden "Gesetzen".


    Für eine Änderung der Gesetze sind die Politiker verantwortlich.


    Du kann gerne eine Diskussion in der Rubrik "nichts zum Thema" starten.


    edy

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  • HALLOFRANKE7O7O ,habe deine Antworten nach " nichts zum Thema " verschoben,


    Titel; " Unterhaltsrichtlinien ungerecht."


    edy

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  • Smuji Was ist denn dein Ansinnen oder Ziel? Der Mindestunterhalt für ein 12jähriges Kind liegt bei 520 Euro. Entsprechende Einkommensnachweise wurden vorgelegt. Selbst wenn deine Annahmen über andere Einkommensquellen theoretisch zutreffen, so wäre schon unklar, ob diese überhaupt relevant sind. Ab Mindestunterhalt wird die gesteigerte Erwerbsobliegenheit und Unterhaltspflicht nämlich nicht mehr so hart gesehen. Der Vater hätte also durchaus Erfolgsaussichten, dass dieses Einkommen gar nicht anzurechnen wäre. Zudem müsste man im Streitfall ein Gerichtsverfahren mit Anwaltspflicht betreiben. Und das für eine oder zwei Stufen mehr Unterhalt? Da sprechen wir von 30-60 Euro im Monat. Gerade wenn bisher ein Wechselmodell bestand und ihr auch darüber schon gerichtlich streiten musstet, nun vermutlich noch Umgang besteht, so ist euch doch nahezulegen, die Sache mal ad acta zu legen und euch auf den Mindestunterhalt zu vereinbaren. Das ist bei Otto-Normalverbrauchern eine gute Lösung.

  • HALLOFRANKE7O7O ,habe deine Antworten nach " nichts zum Thema " verschoben,


    Titel; " Unterhaltsrichtlinien ungerecht."


    edy

    Genau alles verschieben und tot reden :D Weil die warheit tut oft sehr weh und man muss davon weg laufen es verschieben löschen oder sonstiges

  • Hallo HALLOFRANKE7070,


    Du hast doch nun die Möglichkeit das Thema ausgiebig zu behandeln/dich auszutauschen ?


    Nutze die Möglichkeit,


    edy

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