Aufenthaltsbestimmungsrecht bei 50/50 Sorgerecht

  • Hallo,

    wie ist eigentlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei einer Scheidung und 50/50 Sorgerecht geregelt? In den Unterlagen zur Scheidung findet sich nur die Info, das das Sorgerecht zu beiden Teilen bestehen bleibt - im Umgangsrecht sind nur die Zeiten und Urlaubsregelungen aufgeführt. Zum Aufenthaltsbestimmungsrecht lässt sich nichts finden - im Netz finden sich verschiedene Aussagen.



    Die Situation ist folgende:

    Eltern Italiener, Sohn (5) in DE geboren aber ital. Staatsangehörigkeit. Familie lebt seit 10 Jahren in DE. Scheidung vor 3 Jahren in DE durch deutsches Gericht. Exfrau hatte noch 1 Jahr Elternzeit und hat 2023 mit 10wöchiges Ankündigung mitgeteilt dieses Jahr in Italien zu verbringen. Weg war sie & der Sohn. Der Vater hat daraufhin hier alles aufgegeben um bei dem Sohn in dieser Zeit sein zu können. Nun sind wieder alle seit 2 Wochen zurück in DE. Angemeldet und besprochen war, dass Sohn 1 Jahr noch in den KG gehen wird, ehe er in die Schule kommt



    Exfrau hat jedoch nun einen italienischen Partner, der in Italien lebt. Nun gibt es Grund zur Annahme, dass sie vielleicht komplett nach IT zurück gehen wollen wird.



    Welche Möglichkeit gibt es für den Vater? Wie könnten die nächsten Schritte zum Schutz und vor allem zur Stabilität des Kindes aussehen. Der Sohn wollte nicht nach Italien gehen und ist jetzt froh wieder hier zu sein. Zumindest sagt er es so.



    Anwalt, Gericht, Jugendamt? Ziel ist, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu 50% zu erwirken. Es kann nicht vom Vater verlangt werden nur auf dem Papier zu existieren und Unterhalt zu bezahlen, ohne Rechte zu haben und sein Kind sehen zu können… oder etwa doch?



    Durch diverse Ausflüge der Frau und sinnbefreiten Planungen ihrerseits gibt es immer wieder Konflikte - vor allem aber finden dadurch Unterbrechungen in ‚seiner‘ Zeit statt, die weder abgesprochen werden, noch wird die Möglichkeit gegeben die Zeit nachzuholen.



    Danke für eure Zeit und Hilfe.

  • Hi, es gibt kein 50/50% iges Sorgerecht. Für welchen Teil des Kindes soll denn der Vater zuständig sein, für welchen Teil die Mutter? Kind längs oder quer aufteilen? Es gibt nur ein gemeinsames Sorgerecht. Und wenn man das nicht gemeinsam ausüben kann, weil man z.B. hinsichtlich des Wohnortes des Kindes keine Einigung erzielen kann, dann muss gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden.


    TK

  • Hallo Cristina,


    Man kann sich auf ein Wechselmodell einigen, das ist aber an einige Vorausetzungen geknüpft (es muss in der Praxis durchführbar sein ).


    Ansonsten auf Aufenthaltsbestimmungrecht klagen,


    edy

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    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Edy, wie soll das Wechselmodell zwischen Italien und Deutschland funktionieren?

    Man kann sich auf ein Wechselmodell einigen, das ist aber an einige Vorausetzungen geknüpft (es muss in der Praxis durchführbar sein ).

    Ist hier natürlich nicht durchführbar.


    edy

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  • Nein nein, beide Eltern haben in DE für 10 Jahre gelebt.
    Dann haben sie in DE das Kind bekommen. Dann die Trennung. Dann hat die Mutter entschieden nach IT für 1 Jahr Elternzeit zu gehen. Der Vater hat alles aufgegeben und ist auch nach IT für 1 Jahr gezogen um bei Kind sein zu können.


    Nun sind sie alle 3 wieder in DE, da das Jahr Elternzeit rum ist.


    Die Mutter hat nun in Italien einen neuen Mann kennengelernt. Deshalb besteht die Sorge, dass der Umzug nach Italien wieder stattfindet. Das kann aber doch nicht sein.

  • Hi,


    warum kann das nicht sein?


    Noch in Ergänzung: Niemand kann die Mutter zwingen, in Deutschland zu leben. Ob das Kind dann seinen Hauptwohnort in Deutschland beim Vater nimmt oder aber bei der Mutter in Italien, das muss im Streitfall das Gericht entscheiden. Und, es gibt doch heute viele Elternteile, die nach der Trennung in verschiedenen Ländern leben. Und der Kindeskontakt klappt. Es wird vergessen, dass Schulkinder ca. 3 Monate Ferien im Jahr haben, da ist doch dann vieles möglich. Mein persönlicher Renner ist ein Schulkind, welches bei seinem Vater in New York lebt, viel Zeit (Sommerferien, Weihnachten u.s.w.) bei der Mutter in Wiesbaden lebt und auch immer mal wieder ein Jahr bei der Mutter verbrachte, dann die Schulferien beim Vater. Muss doch alles kein Problem sein.


    TK