Unterhaltsvorschuss und Halbwaisenrente - Reihenfolge der Beantragung?

  • Hallo


    meine Ex-Frau ist vor wenigen Monaten verstorben und seit dem bin ich alleinerziehender Vater meiner drei minderjährigen Kinder. Ich habe einen Antrag auf Betreuungsvorschuss gestellt und im Antrag vermerkt, dass ich noch keinen Antrag auf Halbwaisenrente gestellt habe.


    Nun wurde ich direkt einen Tag, nach dem ich den Antrag auf Unterhaltsvorschuss eingereicht habe aufgefordert innerhalb eines Monats den Nachweis zu Erbringen, dass ich die enstprechenenden Anträge bei der Rentenversicherung gestellt habe.


    Ich fühle mich damit gerade etwas überfordert und hatte gehofft mir durch den einfacheren Antrag auf Unterhaltsvorschuss ( Antrag auf Waisenrente umfasst je Kind 19 Seiten Antrag mit zahlreichen Querverweisen auf andere Antragsformulare...) erst einmal etwas Luft verschaffen zu können, um mich dann in Ruhe um die Anträge auf Waisenrente kümmern zu können. Das ganze ist etwas komplizierter, da meine Ex-Frau eine komplexere Arbeitsbiografie hatte, voraussichtlich nur knapp auf die Wartezeit kommt, wenig eingezahlt hat und auch ihre Dokumente noch verstreut und unsortiert über mehrere Kartons verteilt bei mir in der Garage stehen.


    Kann mein Antrag auf UV ausgebremst werden, bis ich die Waisenrente beantragt habe? Wie kann ich das Thema Waisenrente angehen? Ich hatte daran gedacht, evtl Mitglied eines der Sozialverbände zu werden oder einen Rentenberater zu konsultieren, der mich durch den Prozess der Kontenklärung führt und mir dabei hilft, Nachweise zu finden, etc. da ich mich alleine damit überfordert fühle...

    Wie habt ihr das geschafft?

    Danke schon mal und viele Grüße!

  • Hi,


    erst einmal mein aufrichtiges Beileid. Großartig, dass du dich jetzt so verantwortungsvoll um die Kinder kümmerst.


    So, nun zu deinem Problem. Ich hab mir mal das Formular angeschaut, das für die Halbwaisenrente. Also das Formular ist doch gar nicht so kompliziert. Auf den 14 Seiten, die im www veröffentlicht sind, sind doch alle möglichen Fälle erfasst, die für deinen Fall gar nicht zutreffen. Und der Rest ist doch durchaus ausfüllbar. Bei den Sachen, die du nicht angeben kannst, teilst du das mit. Häufig sind ja bei der Rentenkasse viele Klärungen da, von denen du gar nichts wissen musst. Und dann mal abwarten, was geantwortet wird.


    So, nun zur Unterhaltsvorschusskasse. Dieser Anspruch ist subsidiär, d.h., es wird nur gezahlt, wenn nicht andere Ansprüche bestehen uns sich um deren Durchsetzung bemüht wird. Ich würde wie folgt vorgehen: Antrag bei der Rentenkasse sofort stellen. Der Unterhaltsvorschusskasse das mitteilen, und dann sieht man weiter. Dann müssen beide Institutionen reagieren, dann entscheidet man, ob man da wirklich noch (teure) externe Hilfe benötigt.


    TK

  • Die Vorschusskasse muss zahlen und Erstattungsanspruch bei der DRV anmelden. Zur Antragstellung für die Waisenrente bist du verpflichtet. Dazu reicht theoretisch auch ein nur unvollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular.

  • Hallo timekeeper, hallo tabula rasa


    vielen Dank. Das klingt jetzt aus Deiner eurer Sicht nicht sehr kompliziert, ich hatte einfach Bedenken, weil ich über dieses Formularpaket gestolpert bin und damit erst einmal komplett überfordert war:


    https://www.deutsche-rentenver…et_Rente_Waisenrente.html


    Ich habe jetzt einen Termin bei der Deutschen Rentenversicherung vereinbart, zu dem mir gesagt wurde, dass wir in 2 Stunden die Kontoklärung durchführen und die drei Anträge für meine Kinder stellen würden.


    Leider lag der erste verfügbare Termin einen Tag über der Frist, die mir seitens des Sozialrathauses gesetzt wurde, daher habe ich noch mal eine Email dorthin geschrieben, mit dem Sachstand und der Frage, ob es aus deren Sicht in Ordnung ist, wenn ich die Deadline um einen Tag verfehle...


    Viele Grüße und danke nochmal fürs Mutmachen! ihr habt mir geholfen, das Problem erstmal in kleinere Teilprobleme zu zerlegen und angehen zu können.

  • Hi,


    schau mal, das Formularpaket ist deshalb so umfangreich, weil es alle, wirklich alle Optionen umfassen soll. Aber für dich ist doch nur ganz wenig einschlägig. Im übrigen ist die deadline keine Notfrist. Und Unterhaltsvorschuss kann auch für einen Monat rückwirkend gezahlt werden, von der Antragsstellung aus gerechnet. Das müsstest du beachten. Und falls wider Erwarten ein negativer Bescheid kommt, bitte Widerspruch einlegen.


    TK