Fragen zu Unterhaltspflichten und Sorgerecht nach der Scheidung ??

  • Hallo zusammen,


    ich stehe gerade vor einer schwierigen Situation und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Meine Frau und ich haben uns nach 10 Jahren Ehe getrennt und wollen uns nun scheiden lassen. Wir haben zwei gemeinsame Kinder im Alter von 8 und 5 Jahren.


    Ich frage mich, wie der Kindesunterhalt genau berechnet wird und ob es Spielraum gibt, wenn mein Einkommen schwankt. Ich arbeite im Schichtdienst, und mein Gehalt ist manchmal unregelmäßig.


    Außerdem stellt sich die Frage des Sorgerechts. Wir sind uns einig, dass wir das Sorgerecht teilen wollen, aber was passiert, wenn wir uns in wichtigen Entscheidungen nicht einigen können? Gibt es da eine Art „Schlichtungsverfahren“ oder muss man immer gleich zum Gericht gehen?


    Ich möchte in dieser schwierigen Phase alles richtig machen, vor allem für meine Kinder. Ich wäre sehr dankbar für Tipps und Ratschläge von anderen, die Ähnliches erlebt haben.


    Vielen Dank im Voraus! :)


    Liebe Grüße,

    Mitchel

  • Hi,


    ich fang mal an, vielleicht macht jemand anderes noch weiter. Zunächst einmal: für die Scheidung ist mindestens ein Anwalt erforderlich. Wäre vielleicht sinnvoll, gerade im Interesse der Kinder, und damit die Weichen von Anfang an richtig gestellt werden, das jetzt schon zu tun. Und bitte nicht glauben, dass man einen gemeinsamen Anwalt nehmen kann. Man liest davon immer im Internet; den gibt es aber nicht.


    Zum Kindesunterhalt: für den Kindesunterhalt ist der Verdienst der letzten 12 Monate die Grundlage. Also positive oder negative Spitzen spielen insoweit keine Rolle. Und, wenn man mal in die allgemein zur Anwendung kommende Düsseldorfer Tabelle schaut (Ausnahmen gibt es natürlich), dann sind die Gehaltsstufen doch sehr weit gefasst. Also auch geringfügige Lohnsteigerungen oder Verringerungen haben in der Regel keinen Einfluss. Da sollte der Fachmann mal rechnen.


    Zum Sorgerecht: es gibt kein geteiltes Sorgerecht. Für welchen Teil der Kinder soll denn bitteschön die Mutter, für welchen Teil du zuständig sein? Nein, es bleibt beim gemeinsamen Sorgerecht, der Akzent liegt auf "gemeinsam." Allerdings sind die Masse der Entscheidungen Alltagsentscheidungen des täglichen Lebens, und die fällt derjenige, bei dem sich die Kinder gerade aufhalten. Die Entscheidungen, die gemeinsam zu treffen sind, das sind die Kita-Wahl, Schulwahl, evtl. bei schweren Erkrankungen die Wahl der Behandlung oder aber auch ein längerer Auslandsaufenthalt. Das kann man im Augenblick also vernachlässigen.


    Wichtig ist die Regelung der finanziellen Seite, eine Umgangsregelung. Alles andere kann man dann so nach und nach abarbeiten.


    Viel Erfolg!


    TK