Wiederholte Ummeldung/Anmeldung vom getrennt lebenden Mann beim Einwohnermeldeamt!!! Was können wir dagegen tun?

  • Hallo,

    meine Freundin ist vor 10 Monaten zu mir gezogen, bis dato war Sie mit Ihrem Exmann (Scheidung läuft) noch auf der selben Adresse gemeldet (830km Entfernung)

    Sie hat sich im Januar 24 bei mir angemeldet im Einwohnermeldeamt. Im Juni ( als wir umgezogen sind in eine größere Wohnung) wollten wir uns auf eine neue Adresse ummelden und haben erfahren das SIe im März 24 wieder auf die alte Adresse (beim Exmann/ getrennt lebenden Mann) umgemeldet worden ist. Dies hat sie nicht selber gemacht sondern muss vom Ex vorgenommen worden sein. (Reisepass ist nicht auffindbar und wir vermuten das er im Besitz desen ist und mit evtl.gefälschter Vollmacht dies getan hat.


    Im Juni hat Sie sich dann auf unsere neue Adresse angemeldet, jetzt (Ende August) haben wir herausbekommen das Sie anfang August wieder auf angemeldet/umgemeldet wurde auf die Adresse vom Ex (anscheinend wieder vom getrennt lebenden Mann, eine andere Möglichkeit gebe es ja meines Wissens nicht).


    Was können wir dagegen unternehmen das so etwas nicht erneut passiert.


    Strafanzeige? wenn ja wegen was?


    Sind für jeden Tip dankbar.

  • Hi,


    das klärt Ihr mit dem Einwohnermeldeamt. Eigentlich ist es vom System her ausgeschlossen, dass eine dritte Person jemanden ummelden kann. Ich vermute eher einen Fehler im System. Vielleicht fehlt die Vermieterbescheinigung; ich erinnere mich an einen Fall, da hat das System automatisch jemanden auf die letzte Adresse zurück gesetzt, für die alle Meldeunterlagen vorliegen.


    TK

  • Eine Meldebescheinigung vom Vermieter war abgegeben.


    Ich habe gehört das z.b. ein "Ehemann" auch die Frau ummelden kann wenn er ein Ausweisdokument von Ihr besitzt und eine Vollmacht hat. (diese wäre dann halt gefälscht daher meine Frage)