Trennung §1357

  • Also meine Frau hat sich nach 22 Jahren vor 8 Monaten von mir und der Tochter getrennt und ist zum neuen Partner gezogen. Bis auf den Internet TV Vertrag liefen alle Verträge auf meinen Namen von daher machte ich mir um den §1357 keine Gedanken und dachte mit dem Umzug hat sich das Thema erledigt. Jetzt möchte meine Frau zurück habe mir in 8 Monaten mit der Tochter alles neu aufgebaut und somit eigene Ausgaben so das ich keine Luft habe noch etwas ab zu fangen.

    Internet TV Vertrag stammt noch aus der Ehe auf ihren Namen und wie gesagt dachte ich durch den Umzug hätte es sich erledigt, wie ich aber jetzt lese nur bei Neuverträgen in der Trennung ein Umzug vom Vertrag ist aber ein Altvertrag. Was ich jetzt für ein Problem habe das meine Frau durch den neuen Partner schön ausgesaugt wurde 300 Euro GZSZ Schulden sowie 200 Euro Versandhaut und monatlich 200 Euro für Handyverträge. Das kann ich monatlich nicht aufbringen um die Neuverträge mache ich mir keine Sorgen habe Videomaterial was belegt das meine Frau neu verlobt war und ich somit trotz §1357 mit sowas nicht einverstanden sein kann. Auch wenn wir wieder zusammen ziehen sollten und die Scheidung in 2 Monaten nicht beantragen, somit wären es dann ja ihre Schulden denke ich einmal. Aber der Internet Vertrag macht mir schon Sorgen ich habe keine Lust weil wir beim gleichen Vertragspartner sind meinen Vertrag zu verlieren weil hier Schulden entstehen und ich diese auch noch eingetragen bekomme. Habe meine Insolvenz schön durchgezogen und nach Ende auch keine neuen gemacht immer alles die Jahre schön bezahlt und jetzt muss ich die Birne hinhalten.

    Hoffe ihr habt da etwas mehr Ahnung weil sie ist ja Umgezogen eigentlich hätte doch dann der Provider fragen müssen. Kann doch nicht sein das ich haften muss wenn sie den Umzieht und auch noch verlobt ist ?

  • Hallo Caluba,


    Jetzt möchte meine Frau zurück habe mir in 8 Monaten mit der Tochter alles neu aufgebaut und somit eigene Ausgaben so das ich keine Luft habe noch etwas ab zu fangen.


    hat deine Frau eigenes Einkommen ?


    Wie alt ist die Tochter ?


    Auf wen sind die Verträge deiner EX/Noch-Frau ausgestellt ?


    edy

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  • Hi,


    man kann nicht (noch) verheiratet sein und gleichzeitig verlobt. Kann aber dahingestellt bleiben. Du verstehst die genannte Bestimmung nicht so ganz. Die gilt nur für Anschaffungen/vertragl. Beziehungen im allgemeinen, die quasi in den gemeinsamen Haushalt eingebracht werden. Für alles andere nicht.


    Beispiel aus der Praxis: Ehefrau kauft alleine eine Schrankwand. Bezahlt sie nicht. Möbelhaus will den Kaufpreis vom Mann haben. Die Eheleute leben inzwischen getrennt. Wäre die Schrankwand wie auch immer in den ehemals gemeinsamen Haushalt "eingeflossen," so wäre der Ehemann auch Schuldner gewesen, im Verhältnis zum Möbelhaus. In meinem Fall war das nicht der Fall. weil sie diese Schrankwand schon für ihre neue Wohnung, die sie nach der Trennung erworben hatte, sie war verpackt im Keller gelagert, unbemerkt vom Ehemann, zog auch so mit ihr um.


    Damit ist die Lage bei dir doch klar. Und nach meiner Einschätzung auch unproblematisch.


    TK

  • Habe mich heute mal mit der Anwältin unterhalten die das ganze verwaltet seit Januar. Der Internet TV Vertrag wurde in der Ehe bestellt auf den Namen meiner Frau und ging über einen Umzug an die neue Adresse. Erst einmal haftet trotz Ehe der wo den Vertrag abschließt nur laut §1357 kann der Dienstleister den Ehemann einbinden über Verträge die das Alltägliche Leben braucht. Der obige Vertrag wäre ein solcher und der Anbieter verlängert die Vertragslaufzeit nicht bei einem Umzug somit zählt dieser als Altvertrag. Hätte die Frau die Leistung angepasst und eine neue Laufzeit wäre entstanden fällt er unter Neuvertrag. Daraus ergibt sich das ich für den Internet TV Vertrag haften muss, alle anderen Neuverträge können nicht nach §1357 geltend gemacht werden da nachweislich eine Trennung vollzogen wurde.

    Auch wenn ich die Scheidung jetzt in zwei Monaten nicht durchführen würde und sie wieder aufnehme kann mich keiner mit den Neuverträgen belasten. Erst ab Versöhnung entsteht eine erneute Mithaftung nach §1357, im Gegenteil der neue Freund könnte hier inkludiert werden da mit einem Zusatz §1357 Lebensgefährten also Partnerschaften einbindet. Eine Sache steht fest auch wenn es funktioniert und wir finden zusammen und lassen uns nicht scheiden kann ich ihre Zahlungen nicht abfangen. Internet TV Vertrag ja der wäre ja wenn kein Neuvertrag innerhalb einem Monat kündbar aber den Rest was sie da bewerkstelligt hat geht nicht. Muss Sie mit Schufa leben und stückweise das ganze abzahlen alleine schon eine Versöhnung ist nach allem schon ein entgegen gekommen.

    Solange ich meinen Kartenvertrag und Internet TV Vertrag behalten kann weil wir ja den gleichen Anbieter haben ist alles gut, wäre eben der Preis an sie was letztendlich der Fehler kostete. Sie bezieht Bürgergeld ich mit der Tochter auch wegen Pflege aber wenn die Frau wieder bei mir leben sollte werde ich was suchen. Aber Sie hat sich da so schön ausziehen lassen mein Einkommen war bisher immer auf Aufstocker sprich 200 Euro mehr als Bürgergeld. Frage mich wie man nur so blind sein kann, habe auch nach der Trennung mit der Tochter das leben neu ausgerichtet. Internet und Handyvertrag und 3 sehr kleine Ratenverträge aber auch so das sich das ganze auch decken läst.

  • Hallo Caluba,


    Wenn du deine Noch-Frau wieder "aufnehmen" willst, dann übernimmst du automatisch Verantwortung.


    Warum nimmt du sie wieder auf ?


    edy

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  • Ich kann es dir nicht sagen die Entscheidung ist auch noch nicht gefallen. Verantwortung schon nur nicht die Haftung es wären dann ihre Schulden, die Mithaftung startet erst wieder mit der Versöhnung und den dann folgenden Verträgen. Klar trage ich dann Verantwortung in so weit weil die Schulden und der Schufa Eintrag meiner Frau vorhanden sind.

    Die belasten dann nicht meine Schufa und können bei mir selbst "nicht eingetrieben" werden nur in Form von Unterhalt bei meiner Frau. Wird so viel Einkommen generiert muss sie selbst das ganze auch abstottern letztendlich fehlt es dann schon in der Kasse, wichtig ist mir aber gewesen das ich damit "nichts am Hut" bezüglich Schufa und Pfändungen habe. Zu vergeben wäre ich eventuell bereit aber nicht den Schaden zu geleichen, so wie ich aber jetzt meine Anwältin verstanden habe entfällt das ja. Muss nur nachweisen das wir zum Vertragszeitpunkt getrennt waren ist es ja auch aufgrund Video und Bildmaterial Hochzeitsantrag meiner Frau in der Öffentlichkeit an den neuen Partner. Den Internet TV Vertrag müsste ich auch so haften der wurde schon in der Ehe in Auftrag gegeben, das wäre aber dann auch nur 1 - 2 Monate ein Kleinbetrag. Fragt mich nicht warum ich einen solchen Schritt eventuell gehe 22 Jahre sind nicht ohne.

  • Hi,


    die Auskunft der Anwältin deckt sich doch auch mit unserer hier. Na ja, und das mit dem verzeihen, gerade bei Ehen von langer Dauer kommt die endgültige Trennung ja dann im 2. Anlauf. Wichtig ist bei einem solchen Experiment aber wirklich, dass eine saubere finanzielle Trennung beibehalten wird.


    Viel Erfolg!


    TK


  • Bleibt sie auch sie muss schon einen Preis zahlen und dies ist eben die Verantwortung für die Neuverträge zu übernehmen. Selbst würde es mich ja erst belasten wenn der Unterhalt an die Frau so hoch wäre das ich letztendlich nichts davon hätte. Da ich aber die letzten Jahre aufgrund kleinem Gehalt ständig aufstocken musste wird sie kein Einkommen erzielen was Pfändbar wäre. Wichtig war mir aber das sie halt mit der Schufa und eventuell Pfändungen auf ihrem Konto leben muss. Von daher bleib mein Konto auch mir selbst und kein Partnerkonto, wie man aber in nur 8 Monaten so viele Schulden generiert ist mir unerklärlich.

    Ohne eigenen Verstand nur um die Wünsche von diesem ........ zu erfüllen und sich das eigene Leben zu zerstören. Dabei hatten wir zu diesem Punkt hinarbeitet, beide hatten wir Schulden und machten eine Private Insolvenz seit 2021 abgeschlossen. Ich für meinen Teil hatte aus der Sache gelernt und die Jahre nur Verträge abgeschlossen die auch bezahlt werden können. Fehler sind da um sie zu machen aber es sollte sich das ganze nie wiederholen hoffe wir haben beim zweiten Anlauf eine Chance und ich werde nicht wie die Tochter 17 meint benutz da sie vor dem Scherbenhaufen liegt.

  • Hi caluba, da rennst du bei mir offene Türen ein. Viele Menschen, die in die Inso gehen, die haben kein Einnahmenproblem, sondern ein Ausgabenproblem. Ich kenne durchaus Fälle, in denen während einer noch laufenden Inso die zweite Inso gestartet wird. Vielleicht kannst du deiner Frau ja rüberbringen, dass sie sich durchaus auch strafbar gemacht haben kann. Wenn man so weiter macht, weiß, dass man nichts zurückzahlen kann, dann nennt das der Strafrechtler Betrug, Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren steht dann an, bei entsprechender Hartnäckigkeit auch bis zu 10 Jahren. Vielleicht schreckt ja wenigstens das ab. Wichtig ist, dass du dich da auf gar keinen Fall reinziehen lässt.


    TK