Probleme Umgangsrecht mit Narzisstin

  • Hallo, ich benötige mal wieder eure Hilfe. Nach längeren Kindesentzug im Januar 24 wurde durch das FamGer das Wechselmodell beschlossen. Mein Kind (Autismus) wurde daraufhin extrem durch seine Mutter und Großeltern beeinflusst, dass er letztlich nicht mehr zu mir kommen mochte. Im Juni 24 ging ich auf die Forderung seiner Mutter zu Wohl des Kindes ein und zahle seid dem Unterhalt. Nun gibt es mit dem 14 tägigen Residenzmodell nur Probleme. Umgang mit meinen Sohn bleibt aus. Termine werden nicht wahrgenommen, da mein Sohn wohl nicht zu mir mag. Jegliche Aufforderung und Diskussionen verläuft sich im Sand, da ich, wie schon die letzten Jahre mit logischen Argumenten bei ihr nicht weiter komme. Seiner Mutter fehlt es an Selbstreflextion und Wahrnehmung. Sie lebt in ihrer eigenen Welt wo sie sich im Recht fühlt und das Opfer ist.


    Anfragen und Angebote meinen Sohn zwischendurch mal zu nehmen bleiben in der Regel unbeantwortet oder werden gelegentlich kurz vorher abgesagt.


    Das JA habe ich bereits informiert, die sind aber noch 2 Wochen im Urlaub und bearbeiten bis zur Wiederkehr nichts. Einzige Möglichkeit wäre dann wohl wieder das FamGer mit Bezugnahme auf den Beschluss, dass Auflagen nicht eingehalten werden.


    Meine Meinung ist, dass wieder versucht wird, mein Kind von mir zu entfremden. Ich glaube auch nicht, dass mein Sohn weiß, daß ich ihn gerne bei mir haben möchte.


    Hat jmd. ähnliche Erfahrungen und gibt es Möglichkeiten das auch Außergerichtlich zu regeln. Ich habe auch den Eindruck, dass das JA ein zahnloser Tiger ist.

  • Hallo ChrisWiin,


    Hat jmd. ähnliche Erfahrungen und gibt es Möglichkeiten das auch Außergerichtlich zu regeln.

    Außergerichtlich nur wenn sich beide einig werden.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
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  • Das Jugendamt ist alles andere als ein zahnloser Tiger. Nur ist es keine staatliche Aufgabe, das Privatleben von Familien zu organisieren, solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist. Zum Thema Umgang kann das Jugendamt hauptsächlich beraten.


    Man kann sich außergerichtlich vereinbaren oder benötigt im Streitfall ein Gericht.


    Das Familienleben steht und fällt mit den Beteiligten. Und die kann man im Nachhinein nur noch bedingt steuern oder verändern. Negative Gefühle und Erfahrungen in der Familie sind Teil des allgemeinen Lebensrisikos. Da gibt es keine außenstehenden Stellen, die Familienmitglieder maßregeln, die sich subjektiv schlecht verhalten. Nur wenn die eigenen Rechte objektiv verletzt werden, kann man diese auf dem Rechtsweg durchsetzen. Wie eben das Umgangsrecht oder die Einhaltung eines Gerichtsbeschlusses.

  • Hi,


    ich verstehe nicht, wie man bei Autismus das Wechselmodell praktizieren kann. Man kann hier nicht von einem "normalen" Umgangsfall ausgehen. Hier muss ein Autismus-Fachmann ran; ergründen, was überhaupt an Umgang möglich ist. Tendenziell wahrscheinlich eher länger und seltener. Aber, da muss der Fachmann ran, ehe man ein tragfähiges Konzept entwickelt.


    TK