Hallo!
Folgende Situation: Beide Eltern PKV-versichert, Kinder auch seit der Geburt in der PKV versichert.
Ich habe folgende Frage:
Sind die Kosten für die PKV vollständig vom Barunterhaltspflichtigen zu tragen oder sind die Kosten Mehrbedarf und demnach anteilig von beiden Elternteilen zu tragen?
Ich finde im Netz antworten für beide Sichtweisen.
Das zuständige OLG sagt hierzu:
11.1 Die Tabellensätze der Düsseldorfer Tabelle enthalten keine Kranken- und
Pflegeversicherungsbeiträge für das Kind, wenn dieses nicht in einer gesetzlichen
Familienversicherung mitversichert ist. Das Nettoeinkommen des Pflichtigen ist um solche
zusätzlich zu zahlenden Versicherungskosten zu bereinigen. Kosten für den Besuch eines
Kindergartens oder vergleichbare Betreuungsformen werden mit Ausnahme der
Verpflegungskosten durch die Tabellensätze nicht erfasst. Sie sind Mehrbedarf des Kindes
(BGH FamRZ 2009, 962).
Das örtliche Jugendamt sagt, es sei Mehrbedarf.
Weiß jemand Genaueres dazu?
Danke!