• Hallo zusammen, ich hoffe hier vielleicht Infos zu bekommen. Es geht nicht um mich, sondern meine Schwester.

    Sie und Ihr Mann haben sich vor ca 2 Jahren getrennt, da er stark Alkohol- und Drogenabhängig war/ist. Letztes Jahr ist aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. Er hat im Haus bleiben dürfen, da es seinen Eltern gehört, das Auto behalten, da es auf seine Eltern läuft und auch alle Möbel. Meine Schwester musste also komplett neu anfangen und alles neu kaufen. Sie arbeitet Teilzeit im Einzelhandel, er ist seit Jahren arbeitslos. Trotz allen Strapazen, wollte meine Schwester einen harmonischen Umgang mit dem Kindsvater und auch als Familie. Auch wir Geschwister hatten weiterhin Kontakt zu ihm, da wir uns alle schon über 20 Jahre kennen und quasi beste Freunde waren. Im Mai hat er dann eine Frau kennengelernt, die was gegen den Kontakt mit meiner Schwester und auch uns hatte. Es war ein riesen Drama und schlussendlich hat er die Freundschaft zu uns allen gekündigt für eine fremde Internetbekannschaft. Seitdem gibt's nur Streit, keine gemeinsamen Geburtstagsfeiern vom Sohn oder Feiertage mehr. Mein Neffe leidet sehr unter dieser Situation. Die neue hat auch die Scheidung verlangt, was er auch eingereicht hat. Finanziell siehts bei meiner Schwester natürlich echt bescheiden aus, sie ist alleinerziehend und muss im Gegensatz zum ex für die Miete bezahlen, jetzt auch noch die Scheidungskosten. Beim Jugendamt hat er auf eine klare Wochenteilung bestanden, was für meine Schwester, die im Einzelhandel arbeitet echt schwierig ist. Sie musste jetzt ihre Frühschichtwoche so kürzen, dass sie ihren Sohn zur Schule bringen kann und da ist, wenn er nach Hause kommt. Obwohl der arbeitslose Vater nur 2 Straßen weiter wohnt und das eigentlich übernehmen könnte, da es ja auch um seinen Sohn geht und nicht um einen Gefallen für die Mutter. Diese ganzen Minusstunden muss sie dann in ihrer Spätschichtwoche abarbeiten. Sie hat also überhaupt gar keine Zeit mehr für sich, Hobbys oder Freunde. Wieso nimmt das Jugendamt darauf keine Rücksicht? Wieso muss meine Schwester ihr ganzes Leben umkrempeln und nach ihm richten, wenn er sowieso nichts zu tun hat, als seine neue zu treffen. Gibt es überhaupt keine Möglichkeit für sie?

    Liebe Grüße

  • Hi,


    keine Zeit mehr haben für Hobbies, Freunde u.s.w. ist das typische Schicksal alleinerziehender Elternteile. Das muss man gebacken bekommen, sei es mit Fremdhilfe oder aber durch Anpassung der Arbeitszeiten. Und, das Jugendamt hat insoweit keinerlei Funktionen, eine Umgangsregelung für beide Elternteile verbindlich festzulegen. Es kann insoweit vermitteln, im Streitfall kann das JA versuchen, zu vermitteln, wenn das nicht klappt, dann ist das Gericht gefragt.


    Das Kind ist nicht mehr ganz klein; gibt es denn in der Schule nicht die heute übliche Nachmittagsbetreuung? Dann wäre sie doch mit einem Teilzeitjob nachmittags zu Hause? Und muss sie das Kind wirklich zur Schule bringen? Wäre es wirklich sinnvoll, wenn der Vater jeden Morgen in der Wohnung der Schwester aufschlägt, um das Kind abzuholen? Oder welche Vorstellungen hat man da so? Und was ist mit der Wochenlösung gemeint? Wechselmodell, oder was sonst?


    Kann man denn einem schwer Suchtkranken ein Kind überhaupt anvertrauen? Und wenn das funktioniert, er ganztags zu Hause ist, warum hat man das Kind dann nicht bei dem Vater gelassen? Auch das wäre ja eine Lösung.


    Bitte kläre uns auf, dann finden wir vielleicht einen Ansatzpunkt zur Lösung.


    TK

  • Hallo Kristine_s93,


    Wie alt ist denn der Sohn ?


    Für die Scheidungskosten kann Verfahrenkostenbeihilfe beantragt werden.


    Beim Jugendamt hat er auf eine klare Wochenteilung bestanden

    hier sollte evtl. eine Regelung beim Familiengericht gefunden werden.


    edy

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  • Guten Morgen, danke erstmal für die Antwort. Dass sie als alleinerziehende Mutter zurückstecken muss, ist leider so ja. Genau das finde ich ja so schade, dass der sture Vater da überhaupt nicht entgegen kommt. Dass er ihn ganz zu sich nimmt, ist keine gute Idee. Seine Erziehung ist nicht gerade förderlich, der Sohn ist jetzt schon ziemlich verzogen durch den Vater. Zudem natürlich auch der Konsum. Meine Schwester wollte dies auch nicht beim JA sagen, da sie immer versucht hat, ein harmonisches zusammenleben zu pflegen.. das hat sie nun davon. Er macht sie fertig mit allem, was geht und sie leidet und schweigt weiterhin. Und wegen der Schule: die wohnen wie gesagt, 2 Straßen entfernt voneinander. Die Bushaltestelle ist 1 min vom Haus weg. Da müsste der Vater nicht mal zum/ins Haus. Es ist ein kleines Dorf.

    Hätte man beim Familiengericht Chancen, wenn man so argumentieren würde, dass sie eben angewiesen ist auf ihren Job usw?

    Lg

  • Hallo Edy, auch dir danke für die Antwort. Muss man das dann nicht trotzdem irgendwann zurückzahlen?

    Wie sieht es mit den Kosten beim Familiengericht aus? Da braucht man sicherlich auch einen Anwalt?

    Lg

  • Hallo Kristine_s93,


    Prozesskostenbeihilfe muss nicht immer zurück gezahlt werden.


    Lasst das Jugendamt nicht entscheiden, lasst das Familiengericht entscheiden.


    wie alt ist der Sohn ?


    edy

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  • Hallo ,

    Gibt es da auch wirklich Chancen? Mit Anwalt dann?

    Sich mit dem Familiengericht (Amtsgericht vor Ort) in Verbindung setzen, und beraten lassen. Unter verschiedenen Bedingungen ist alles auch mit Anwalt, kostenfrei,


    edy

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