Zwangsvollstreckung - wer zahlt?

  • Guten Morgen,


    ich bin verzweifelt und habe mich deshalb hier angemeldet.

    Mein Exmann bezahlt seit 3 Monaten (Juli, August und September) keinen Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt mehr für unsere Tochter und für mich.

    Wir sind seit 2022 geschieden, der Unterhalt für unsere Tochter und mich wurde mit der Scheidung vor Gericht mit einem Vergleich geregelt.


    Mein Exmann reagiert leider nicht auf meine eMails wo ich ihn auffordere wieder den Unterhalt zu zahlen. Eine Lesebestätigung habe ich immer erhalten.

    Geld ist bei ihm vorhanden, er war in den Ferien 2 Wochen mit unserer Tochter in einem schicken Hotel auf Mallorca und hat auch ein neues Motorrad. Seinen Job hat er auch noch, sein Auto steht jeden Morgen auf dem Firmenparkplatz, das habe ich diese Woche 3x überprüft.


    Da gestern die letzte Frist verstrichen ist möchte ich den Unterhalt gerne vollstrecken lassen. Nun habe ich gelesen dass mein Ex alle Kosten die mit einer Zwangsvollstreckung zusammenhängen bezahlen muss, also auch meinen Anwalt den ich beauftragen würde.

    Stimmt das so?

    Das ist wichtig für mich zu wissen, da durch den fehlenden Unterhalt meine Ersparnisse fast aufgebraucht sind.


    Könnt ihr mir weiterhelfen?


    Lieben Dank,

    Melli

  • Hallo Melli_


    Du könntest Unterhaltsvorschuss bei der Vorschusskasse beantragen ( meist Jugendamt).


    Wenn beim "Vergleich" ein vollstreckbarer Titel ausgestellt wurde, kannst du die Vollstreckung ohne Anwalt von einem Gerichtsvollzieher


    durchführen lassen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo edy,


    herzlichen Dank für deine Antwort.

    Der Vergleich/Titel ist vollstreckbar.

    Ich habe mir das Formular angeschaut und finde es sehr kompliziert. Deshalb würde ich gerne die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen, vorausgesetzt mein Exmann muss diese Kosten übernehmen?


    Kannst du oder jemand anderes hierzu eine Aussage treffen?


    Herzlichen Dank nochmals.

    Melli

  • Hallo timekepper,


    auch dir herzlichen Dank für die Antwort. Der Anwalt der mich damals während der Scheidung vertreten hat ist seit heute wieder aus dem Krankenstand zurück und hat mir direkt geantwortet, dass alle Kosten (auch meine Anwaltskosten) mein Exmann bezahlen muss. Er wird für mich nun die Zwangsvollstreckung in die Wege leiten.


    LG Melli