Hallo zusammen,
ich stehe gerade vor einem Problem hinsichtlich Mehrbedarf und hoffe auf eure Hilfe!
Mein Kind besucht eine Nachmittagsbetreuung, in der neben der allgemeinen Betreuung auch Arbeitsgruppen (z.B. Musik) angeboten werden. Die Kindsmutter ist der Meinung, dass diese Arbeitsgruppen einen pädagogischen Mehrwert darstellen und ich somit die Mehrbedarfskosten mit tragen muss.
Soweit ich weiß, werden Mehrbedarfskosten für eine Nachmittagsbetreuung in der Regel nicht übernommen, wenn sie hauptsächlich der beruflichen Tätigkeit des betreuenden Elternteils dient und keinen pädagogischen Aspekt hat (die Arbeitsgruppen umfassen ca. eine von drei betreuenden Stunden). Durch die Einführung der Arbeitsgruppen sieht die Kindsmutter diesen pädagogischen Aspekt nun als gegeben an.
Meine Fragen:
- Stimmt es, dass die Arbeitsgruppen den Charakter der Betreuung so verändern, dass ein Anspruch auf Mehrbedarfskosten besteht?
- Muss die Betreuung noch individueller und gezielter sein, um als pädagogisch anerkannt zu werden?
- Gibt es bestimmte Kriterien oder Richtlinien, an denen ich mich orientieren kann?
Ich bin für jeden Hinweis und jede Erfahrung sehr dankbar!
Viele Grüße
Chris