Hallo liebes Forum,
In der Hoffnung, das jemand mir in folgendem Sachverhalt helfen kann:
Mein Opa lebt bei diagnostizierter Demenz im Pflegeheim. Es liegt eine Vorsorgevollmacht zugunsten meiner Mutter ( Erbin) und mir ( Ersatzerbin) vor.
Nun wollen wir das Einfamilienhaus meines Opas verkaufen. Von uns möchte es niemand übernehmen und es steht bereits seit zwei Jahren leer und wir möchten einen Verfall vermeiden.
Wir haben uns mit der Thematik an einen Anwalt gewandt,der beim zuständigen Amtsgericht eine Betreuung für meine Mutter beantragte, damit sie das Haus verkaufen kann.
Nun sagt das zuständige Gericht, daß niemand aus dem näheren Umfeld meines Opas diese Betreuung übernehmen kann, da wir zu "dicht" dran sind. Vorschlag des Gerichtes war, jemandem aus dem eigenen Freundeskreis oder Bekannte zu bitten, diese Aufgabe zu übernehmen?!
Mir kommt das ganze etwas merkwürdig vor, zumal ich im beruflichen Alltag einige Male erlebt habe, das Angehörige die Betreuung zum Verkauf einer Immobilie erhalten haben ( jedoch ein anderes Amtsgericht)
Deshalb die Frage: Ist dies gängige Praxis? Falls ja, hätte doch der Anwalt auch bereits darauf hinweisen können?
Für eure Erfahrungen wäre ich sehr dankbar.