Betreuung-Immobilienverkauf

  • Hallo liebes Forum,


    In der Hoffnung, das jemand mir in folgendem Sachverhalt helfen kann:


    Mein Opa lebt bei diagnostizierter Demenz im Pflegeheim. Es liegt eine Vorsorgevollmacht zugunsten meiner Mutter ( Erbin) und mir ( Ersatzerbin) vor.


    Nun wollen wir das Einfamilienhaus meines Opas verkaufen. Von uns möchte es niemand übernehmen und es steht bereits seit zwei Jahren leer und wir möchten einen Verfall vermeiden.


    Wir haben uns mit der Thematik an einen Anwalt gewandt,der beim zuständigen Amtsgericht eine Betreuung für meine Mutter beantragte, damit sie das Haus verkaufen kann.

    Nun sagt das zuständige Gericht, daß niemand aus dem näheren Umfeld meines Opas diese Betreuung übernehmen kann, da wir zu "dicht" dran sind. Vorschlag des Gerichtes war, jemandem aus dem eigenen Freundeskreis oder Bekannte zu bitten, diese Aufgabe zu übernehmen?!


    Mir kommt das ganze etwas merkwürdig vor, zumal ich im beruflichen Alltag einige Male erlebt habe, das Angehörige die Betreuung zum Verkauf einer Immobilie erhalten haben ( jedoch ein anderes Amtsgericht)


    Deshalb die Frage: Ist dies gängige Praxis? Falls ja, hätte doch der Anwalt auch bereits darauf hinweisen können?


    Für eure Erfahrungen wäre ich sehr dankbar.

  • Fiora, ich grübele, kann den Fall im Augenblick nicht richtig einordnen. Aus nachfolgenden Gründen:


    Demenz heisst ja nicht zwingend, dass jemand unter Betreuung gestellt werden muss. Wir haben da sehr unterschiedliche Fälle; das ist schwer einschätzbar. So, dann wissen wir nicht, was die erteilte Vollmacht alles umfasst. Und, selbst wenn die umfassende Betreuung seitens des Gerichts eingerichtet ist, bedarf ein Grundstücksverkauf zusätzlich der Genehmigung durch das Gericht.


    Hinter dem Hinweis des Gerichts muss etwas anderes stehen. Ich vermute mal einfach: eine Betreuung wird insgesamt als angebracht erachtet, die Vorsorgevollmacht scheint nicht auszureichen. Denn ansonsten würde der Richter nicht die Betreuung durch Dritte anregen.


    TK

  • Hallo Timekeeper,


    vielen Dank für deine Antwort.

    Die Betreuung ist in dem Fall nur für den Hausverkauf notwendig. Die Demenz ist mittlerweile so weit fortgeschritten, dass der Hausverkauf nicht selbstständig erfolgen kann.


    Da die Vorsorgevollmacht ( umfasst alle Aufgabenkreise wie Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung, Vermögensvorsorge etc.) nicht notariell beglaubigt ist, hat der Anwalt die Betreuung beim Amtsgericht - nur für den Immobilienverkauf - angeregt.


    Da ich aus dem beruflichen Alltag ähnliche Fälle kenne, bin ich auch hellhörig geworden.


    Zu mal es uns dann auch lieber wäre, dass das Gericht als einen Berufsbetreuer stellt, da wir diese Aufgabe niemand aus dem Freundeskreis aufbürden wollen.


    Wahrscheinlich ist es am hilfreichsten hier auch nochmal den Anwalt zu befragen.