Hallo in die Runde!
Ich habe ein Auskunftsersuchen vom Sozialamt bezüglich möglicher Unterhaltspflicht an meinen Ehegatten bekommen.
(Unterhalt an Ehe-Mann)
Wir sind seit einiger Zeit getrennt lebend und mein Ehegatte bekommt vom Sozialamt
"Leistungen der Grundsicherung im Alter" (Rentner, geringe Rente)
Wir haben ein Sohn (14Jahre), dieser lebt bei mir, das Amt bezahlt also Grundsicherung sowie den Unterhaltsvorschuss für das Kind.
In dem Auskunftsersuchen muss u.a. das Bankguthaben angegeben werden!
3 Fragen=
Wird das Bankguthaben (zur Zeit ca. 5000Euro) bezüglich der Berechnung/Verpflichtung der Unterhaltszahlung berücksichtigt?
Gibt es (wie für Unterhaltsberechtigte) eine Art Schonvermögen? (Auf ein neues Auto muss schliesslich irgendwie gespart werden)
Macht es Sinn ggf. noch hochpreisige Käufe zu tätigen oder Geld abzuheben um den Betrag für das Bankguthaben im Auskunftsersuchen zu drücken?
Liebe Grüsse Eva