Ehegatten Unterhaltspflichtige Person Bankguthaben

  • Hallo in die Runde! :)


    Ich habe ein Auskunftsersuchen vom Sozialamt bezüglich möglicher Unterhaltspflicht an meinen Ehegatten bekommen.

    (Unterhalt an Ehe-Mann)

    Wir sind seit einiger Zeit getrennt lebend und mein Ehegatte bekommt vom Sozialamt

    "Leistungen der Grundsicherung im Alter" (Rentner, geringe Rente)


    Wir haben ein Sohn (14Jahre), dieser lebt bei mir, das Amt bezahlt also Grundsicherung sowie den Unterhaltsvorschuss für das Kind.


    In dem Auskunftsersuchen muss u.a. das Bankguthaben angegeben werden!


    3 Fragen=


    Wird das Bankguthaben (zur Zeit ca. 5000Euro) bezüglich der Berechnung/Verpflichtung der Unterhaltszahlung berücksichtigt?


    Gibt es (wie für Unterhaltsberechtigte) eine Art Schonvermögen? (Auf ein neues Auto muss schliesslich irgendwie gespart werden)


    Macht es Sinn ggf. noch hochpreisige Käufe zu tätigen oder Geld abzuheben um den Betrag für das Bankguthaben im Auskunftsersuchen zu drücken?



    Liebe Grüsse Eva

  • Hallo Eva,


    Der Unterhaltvorschuss ist Geld des Kindes.


    Die Auskunt über das Bankguthaben dürfte nur einem evlt. Zinsertrag dienen.


    Das Sozialamt kann den von dir evtl. zu zahlenden Unterhalt nicht verbindlich berechnen.


    Es kommt also auf deine Einkünfte an. Du hast einen Selbstbehalt deinem Mann gegegenüber von 1600€ bereinigten Netto.


    edy

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  • Erstmal danke für die Auskunft edy


    Ich selbst bin erwerbstätig! Das von mir allein gesparte Bankguthaben ist nach der Trennung entstanden.

    (Wir sind jedoch noch verheiratet)


    Nehmen wir einmal an mein monatliches Einkommen liegt (knapp) unter dem Selbsterhalt,

    Wird das Vermögen, in diesem Fall ein Bankguthaben von 5000Euro, vom Amt wirklich nicht angetastet?

    Oder gibt es da Obergrenzen?

  • Hallo Eva,


    nein die 5000€ werden nicht angetastet.




    edy

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