Hallo zusammen,
der Vater meiner minderjährigen Tochter wurde vor 2 Jahren beruflich freigestellt und bezieht seit 1 Jahr ALG. Er wird bald 60 und ging davon aus, dass er 2 Jahre ALG beziehen wird. Nun berichtet er, dass er bereits ab 16.10. (also nach gut 1 Jahr) kein ALG mehr erhält und da er wieder verheiratet ist, auch kein Bürgergeld. Er war immer in leitender Position tätig, hat aber in den vergangenen 6 Jahren 4 Anstellungen (allesamt aus seiner Branche) verloren. Jetzt findet er nach eigener Aussage aufgrund seines Alters keine neue Anstellung.
Er hat sich auf eine Stelle in einem befreundeten Unternehmen beworben, hat aber betont, nur halbtags arbeiten zu wollen. Er brauche schließlich eine Krankenversicherung. Von diesem Gehalt wird er nicht den Mindestunterhalt bestreiten können.
Aus dem Verkauf unserer ehelichen Wohnung müsste noch einiges an Barvermögen vorhanden sein. Zudem gibt es Aktiendepots, eine Rolex-Sammlung im Wert von rund EUR 50.000,00 und eine Ehefrau, die angestellte Ärztin in Vollzeit ist.
Meine Frage: Kann man den Mann verdonnern, einer Vollzeit-Beschäftigung nachzugehen? Kann nun sein privates Vermögen als Grundlage für die Kindesunterhaltszahlung herangezogen werden? Wir kann man dieses private Vermögen feststellen? Ist er auskunftspflichtig? Kann er sein Vermögen einfach verschenken (z.B. an seine Frau)? Wird das Einkommen seiner Frau vielleicht auch mit in eine solche Berechnung gezogen?
Ich bedanke mich voraus für Eure Erfahrungen.
Gruß Marta