Unterhaltspflichtiger Vater möchte nur halbtags arbeiten

  • Ja, das geht mir genauso. Ich habe meine beste Freundin (und Patentante meines Sohnes) notariell eingesetzt, damit sie sich in einem solchen Fall um die Belange meiner Kinder kümmert. Wir haben alles detailliert besprochen und festgehalten. Gott bewahre, dass der Vater dann Dinge entscheiden kann, die Finanzielles betreffen. Und dass auch die Kinder irgendetwas entscheiden MÜSSEN, genau das wollte ich ihnen damit abnehmen.


    Ich leide unter der Ungerechtigkeit (und damit meine ich nichts Finanzielles), wie alles gelaufen ist. Darüber könnte ich Romane schreiben. Aber auch das nützt nichts: Man muss pragmatisch sein und Fakten schaffen.


    Grüße Marta

  • Marta, Du schaffst das. Es ist eben wichtig, dass ganz geordnete Verhältnisse herrschen. Das war bei mir wohl ähnlich wie bei es bei dir ist.. Der Zirkus ging über Jahre, genau gesagt 16 Jahre. Noch ein Aspekt, der meinem Kind wichtig war: "Der soll sich mindestens einmal im Monat dran erinnern, dass es mich gibt." Dieser Gedankengang wird m.E. viel zu viel vernachlässigt, in den Unterhaltsdiskussionen. Wie verkraften die Kinder das alles?


    Du bist auf dem richtigen Weg. Ich hab es so gemacht, dass das wenige, was er zahlte, auf ein separates Konto kam, weil ich nicht schlecht verdiente. Für den Notfall, oder aber für den Fall des Auszugs. Mit 18 gabs dann von dem Konto Geld für den Führerschein; den Rest bekam das Kind bei der Einrichtung der ersten eigenen Wohnung.


    Der Vater hatte für Arbeit keine Zeit, weil er seiner 3. oder 4. Ehefrau (ich hab irgendwann den Überblick verloren) den kinderlosen Haushalt führte, da könne man neben den gesundheitlichen Gründen eben nicht mehr arbeiten. Sei ja so viel zu tun. Also, zieh das Ding im Interesse des Kindes durch.


    TK

  • ja, liebe TK, vieles kommt mit bekannt vor. Ich habe auch ein separates Notfall- Konto, weil ich diese Entwicklung vorausgeahnt habe. Ich habe immer einen Plan B, C, D, E, … habe diese zum Glück bisher nicht gebraucht, aber ich kann ja auch mal ausfallen.
    Meine Kinder sehen ihren Vater regelmäßig, zumindest bisher, er hat ja dafür eine Zweitwohnung in einem der teuersten Stadtteile angemietet, weil in der ehelichen 160m2-Wohnung kein Platz für meine Kinder ist. Und glaube mir, ich habe wirklich nette Kinder:).

    Der Sohn distanziert sich langsam, die Tochter liebt ihren Vater und leidet wie ein Hund. Ich übe mich in Geduld und lasse sie ihren eigenen Weg finden.


    Du kannst sehr stolz auf Dich sein, dass Du das alles gewuppt hast. Und Dein Kind ist es sicher auch.<3


    Viele Grüße

    Marta

  • Hallo Timekeeper,

    hallo interessiertes Forum,


    wie versprochen melde ich mich nun nach dem Gespräch mit meinem Anwalt.


    Es ist so, dass sein Vermögen genutzt werden muss, um wenigstens den Mindestunterhalt zu zahlen. Ferner werden noch Kapitalerträge aus Aktien, Zinserträgen etc. hinzugerechnet, so dass man vielleicht noch 1 oder 2 Stufen hochrutscht. Wenn er sein Vermögen nicht gewinnbringend angelegt hat, werden fiktive Ertragswerte ermittelt.


    Es läuft also mehr oder weniger auf die Gleichung hinaus: 3 Wochen Robinson Club und gleichzeitig Mindestunterhalt für seine Kinder. Das schreibe ich leicht resigniert, wohl wissend, dass mich solche Gedanken nicht weiterbringen.


    Ich werde nun versuchen, dies gemeinschaftlich mit ihm bei meinem Anwalt zu errechnen und lasse den Unterhalt dann titulieren. Und dann mache ich einen Haken an die Angelegenheit, versprochen:)


    Viele Grüße


    Marta

  • Hi Marta,


    schön, dass du dich wieder gemeldet hast. Die Einschätzung deines Anwalts deckt sich ja in etwa mit meiner. Nochmals: nur, weil sich der Vater was leisten kann, er vielleicht von seiner Ehefrau finanziert wird, muss er nicht alles mit seiner Tochter teilen. Ganz wichtig ist der Titel. Und, eine Stufe mehr oder weniger nach der Düsseldorfer Tabelle, so viel macht der Unterschied ja nicht aus. Und wie er das finanziert, das interessiert überhaupt nicht. Schön, wenn der Anwalt einen höheren Betrag austituliert bekommt. Nur das Rätselraten am Monatsersten, ob was kommt oder nicht, das muss aufhören. Auch die Haltung, man bezahle, wenn es passt, das geht gar nicht. Und sich über diese Form der Machtausübung zu freuen.


    Weiterhin viel Erfolg! Und berichte bitte weiter.


    TK

  • Guten Morgen,


    so sehe ich das auch. Man muss die Angelegenheit nun pragmatisch regeln und Emotionen außen vor lassen. Manchmal ist das gar nicht so einfach, aber ich arbeite daran.


    Den Rest regelt die Zeit.


    Für nichts in der Welt würde ich tauschen wollen mit ihm.


    In diesem Sinne: eine schöne Restwoche und ich werde weiter berichten.


    Marta

  • Guten Morgen,


    der Vater hat mich gestern um ein Gespräch gebeten. Er hielt eine kleine Ansprache, dass er sich "moralisch" (:)) verpflichtet fühle, Unterhalt für seine Tochter zu zahlen. Leider sehe er nicht ein, dass es aufgrund seiner Erlöse aus Kapital und Aktien über den Mindestunterhalt hinausgehen solle. Des lieben Frieden willen (un um Anwaltskosten überschaubar zu halten): hat jemand von Euch Experten eine Quelle, aus der dies hervorgeht? Ich habe hierzu einen Beschluss des AG München vom 30.04.2014 (527F2587/14) gefunden.


    Herzlichen Dank vorab und einen schönen Tag.


    Marta

  • Hi,


    Du bist doch anwaltlich vertreten. Das Ziel war doch, einen Titel zu erwirken. Und da wird dann im Streitfall durch das Gericht auch festgelegt, in welcher Höhe er zahlen muss. Es ist immer, ausnahmslos immer sehr kritisch, an dem eigenen Anwalt vorbei irgend etwas zu regeln bzw. das zu versuchen. Deine Anwältin weiß, wie man einen solchen Fall vernünftig aufbaut. Du musst dich insoweit auch nicht irgendeinem Stress aussetzen. Außerdem hast du da einen extremen Dummschwätzer, gib ihm keine Bühne, auf der er sich dir gegenüber produzieren kann.


    So, nun zur Sache. Es macht wenig Sinn, sich willkürlich Einzelfallentscheidungen aus irgendwelchen Gerichtssprengeln auszusuchen, die in etwa (aber doch nicht so ganz) einen ähnlichen Fall zum Thema haben. Und, du hast noch nicht ganz verstanden, wie so ein Fall aufgebaut wird. Das Gesetz gibt insoweit nur unbestimmte Rechtsbegriffe vor, die eben sehr speziell bezogen auf den Fall auszufüllen sind.


    Ich hatte schon weiter oben darauf hingewiesen, dass man in so Fällen mit einem fiktiven Einkommen arbeitet. Und das kann über oder unter dem Mindestsatz liegen. Es wird also geprüft, was er erzielen kann. Einschränkungen sind da möglich, z.B. aus gesundheitlichen Gründen oder anderen, das ist eben eine individuelle Sache. So, und integrierter Bestandteil dieser Rechnung sind auch Einnahmen aus Vermögen, Mietzins u.s.w. Wenn es dem Verpflichteten nicht zumutbar ist, zusätzlichen Erwerb zu generieren, dann kann die Berechnungsgrundlage in der Tat diese Einnahmequelle sein; evtl. ist es auch zumutbar, seine Ersparnisse anzugreifen, um eben diesen Mindestanforderungen zu genügen. Ansonsten wird ein fiktives Einkommen herangezogen.


    Das sind die allgemeinen Grundsätze, die auch bundesweit Anwendung finden. Diesen Einstieg hatte, wenn ich dich richtig verstanden habe, auch deine Rechtsanwältin gewählt. Bitte lass die ihren Job machen.


    TK

  • Schön, dass wir dich weiter begleiten dürfen. Sorry, wenn ich etwas heftig war. Aber es ist doch immer wieder dasselbe. Es wird versucht, und zwar unter Umgehung aller Sachkundigen, eine Lösung herbei zu führen. Der andere Teil ist genervt, will natürlich Stress vermeiden. Nur, das ist keine Lösung, wirklich nicht. Es muss jetzt einmal professionell durchgerechnet werden, eben im Interesse des Kindes. Ob mehr als der Mindestunterhalt raus kommt, kann ich nicht abschätzen. Aber, was immer raus kommt, der Betrag ist nicht von der Gnade des Verpflichteten abhängig. Und das ist das Ziel.


    TK

  • Du brauchst Dich wirklich nicht entschuldigen, alles gut. Ich lasse mich auf diese Spielchen seit Jahren ein. Einzig im letzten Jahr habe ich das erste Mal einen Anwalt rechnen lassen (nachdem er eigenmächtig den Unterhalt für 2 Kinder um EUR 100,00 gekürzt hat) und was soll ich sagen: zum Schluss musste er pro Monat rund EUR 400,00 mehr bezahlen als das, was wir zuvor vereinbart haben.


    Daher sollten mich diese guten Erfahrungen also eher dazu bewegen, nicht mehr herumzueiern.


    Bin wieder auf Spur, DANKE!