Unterhaltspflichtiger Vater möchte nur halbtags arbeiten

  • Hallo zusammen,


    der Vater meiner minderjährigen Tochter wurde vor 2 Jahren beruflich freigestellt und bezieht seit 1 Jahr ALG. Er wird bald 60 und ging davon aus, dass er 2 Jahre ALG beziehen wird. Nun berichtet er, dass er bereits ab 16.10. (also nach gut 1 Jahr) kein ALG mehr erhält und da er wieder verheiratet ist, auch kein Bürgergeld. Er war immer in leitender Position tätig, hat aber in den vergangenen 6 Jahren 4 Anstellungen (allesamt aus seiner Branche) verloren. Jetzt findet er nach eigener Aussage aufgrund seines Alters keine neue Anstellung.

    Er hat sich auf eine Stelle in einem befreundeten Unternehmen beworben, hat aber betont, nur halbtags arbeiten zu wollen. Er brauche schließlich eine Krankenversicherung. Von diesem Gehalt wird er nicht den Mindestunterhalt bestreiten können.

    Aus dem Verkauf unserer ehelichen Wohnung müsste noch einiges an Barvermögen vorhanden sein. Zudem gibt es Aktiendepots, eine Rolex-Sammlung im Wert von rund EUR 50.000,00 und eine Ehefrau, die angestellte Ärztin in Vollzeit ist.

    Meine Frage: Kann man den Mann verdonnern, einer Vollzeit-Beschäftigung nachzugehen? Kann nun sein privates Vermögen als Grundlage für die Kindesunterhaltszahlung herangezogen werden? Wir kann man dieses private Vermögen feststellen? Ist er auskunftspflichtig? Kann er sein Vermögen einfach verschenken (z.B. an seine Frau)? Wird das Einkommen seiner Frau vielleicht auch mit in eine solche Berechnung gezogen?


    Ich bedanke mich voraus für Eure Erfahrungen.


    Gruß Marta

  • Hi,


    den Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle sollte auf jeden Fall durchsetzbar sein. Auch weil er mit jemanden zusammen lebt, dadurch der geschützte Bereich herabgesetzt wird. Wahrscheinlich noch etwas mehr. Ich würde bei der Situation anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das endlich mal sauber gerechnet wird.


    Du musst dir allerdings eines klar machen: man muss nicht alles teilen, nur weil man Geld hat. Und die Neue muss euer Kind auch nicht unterhalten, finanziell meine ich. Aber, so wie ihr das praktiziert, so geht das gar nicht. Also, ab zum Anwalt.


    TK

  • Hallo Marta,


    Hier könntest du auch das Jugendamt kostenlos rechnen lassen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo timekeeper, ich war mit diesem Thema schon vor einem guten Jahr hier im Forum, habe mir das gerade nochmal durchgelesen. Seinerzeit drohte er mit Einstellung der Zahlungen, ich bin dann zum Anwalt, der ließ sich die Einkünfte der letzten 12 Monate vorlegen und siehe da: er hatte erhebliche Prämien und Aktieneinkünfte unterschlagen.
    wir hatten seinerzeit nicht tituliert, weil wir hofften, dass er wieder eine Anstellung finden wird.
    Aber einmal mehr hast Du mir sachlich und klar geholfen und ich sage DANKE! Tolle Arbeit, die Ihr hier leistet:!:

    Herzliche Grüße

    Marta

  • Hi Marta,


    ich möchte meine Stellungnahme etwas erweitern. Es ist immer sinnvoll, einen Titel zu haben, zumindest bis zur Volljährigkeit des Kindes. Das kann beim Jugendamt gratis geschehen. Wenn denn die Berechnungen von vor einem Jahr immer noch ok sind, wäre das dann vielleicht eine Option?


    TK

  • Hallo Timekeeper,


    für mich wäre das eine Option, aber er wird dem nicht zustimmen. Also müsste ich vor Gericht ziehen. Mittlerweile schrecke ich auch davor nicht mehr zurück, ich möchte einfach Verlässlichkeit in Bezug auf den KU haben.


    Was ich mich auch frage ist, warum sie ihm die Bezugsdauer vom ALG gekürzt haben. Er hat mir voe ein paar Tagen Fotos des Änderungsbescheids aus -Achtung festhalten- Dezember 2023 gesendet. Dort begründet man den Änderungsbescheid mit der Einführung des Inflationsausgleichsgesetzes zum 01.01.2024. So steht es im Betreff. Macht für mich aber wenig Sinn, Bezüge aufgrund dessen zu kürzen und ich frage mich, ob da doch etwas anderes hintersteckt. Du kennst Dich nicht zufällig damit aus? Er hat mir dann noch auf Aufforderung ein Schreiben aus diesem Monat gesendet, in dem nochmal darauf hingewiesen wird, dass das ALG zum 15.10. ausläuft.


    Von ihm bekomme ich keine weiteren Erklärungen, er hat angeblich bei der AA angerufen und wartet auf Information. Er hält mich also hin.


    Mich beschleicht der Verdacht, das alles könnte irgendeine Masche sein, sich erfolgreich vor Unterhaltszahlungen zu drücken. Mir fehlt es allerdings diesbezüglich an krimineller Phantasie.


    Alles in allem kein gutes Gefühl.


    Herzliche Grüße

    Marta

  • Hallo Marta,


    geh zum Jugendamt, das wird ihn anschreiben und somit "in Verzug" setzen. Das Geld steht dir ab diesem Zeitpunkt dann zu. Evtl. Kosten hat dann er zu tragen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    es interessiert doch gar nicht, ob und warum er kein Geld bekommt, oder nur teilzeitig arbeiten will. Das kann in der zweiten Stufe der Prüfung von Interesse sein, wenn er darlegen muss, was er alles getan hat, um seinen gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber dem Kind nachzukommen.


    Dass du Verlässlichkeit willst, das ist ja nun wirklich nachvollziehbar. Darüber diskutieren wir nicht. Nur, es gibt leider keine Zauberfee, die das herbeizaubert. Verlässlichkeit, das ist ein Titel, aus dem man jederzeit vollstrecken kann, es gibt leider Menschen, die dieses Damoklesschwert benötigen, und du scheinst da so ein Prachtexemplar zu haben.


    Also, entweder den Versuch mit Titulierung beim Jugendamt starten oder aber ab zum Gericht. Für das Gerichtsverfahren sollte das Kind Verfahrenskostenhilfe bekommen.


    Abgesehen davon hat er Einnahmen aus seinen Aktienpaketen; gegebenenfalls auch einen Taschengeldanspruch pfänden kann bei der Frau als Unterhaltsverpflichtete gegenüber dem Mann, dann kann der Gerichtsvollzieher auch die wertvollen Uhren pfänden, die so nicht in die Unterhaltsberechnung eingehen. Aber, das ist der 2. Schritt, erst einmal muss ein Titel da sein. Das ist primär erforderlich; keine Diskussionen über was auch immer. Sonst ist das Kind nie auf der sicheren Seite, und das kann es nicht sein.


    TK

  • Hallo Timekeeper,


    Du hast recht., es muss jetzt sein. 7 Jahre kaspern wir jetzt schon herum, dem KU musste ich immer hinterherlaufen. Ich hatte immer die Hoffnung, dass man sich vernünftig darüber einigen kann. Jugendamt und Anwalt bringen immer eine so unschöne Dynamik, aber nun ist meine Geduld auch zu Ende.


    Glücklicherweise stehe ich auch finanziell auf eigenen Beinen und kann für mich und meine Kinder sorgen (es gibt noch ein volljähriges Kind, das gerade ein ausbildungsintegrierendes duales Studium begonnen hat), daher nimmt mir das Ausbleiben von KU nicht die Luft zum Atmen und ich kann strategisch (und nicht hektisch) an die Sache herangehen.


    Ein schönes Wochenende und nochmal vielen Dank!!!

  • Marta, ich weiß nicht nur beruflich, sondern auch aus leidvoller Erfahrung privat, wie das ist. Taktisch ganz wichtig:


    Du musst zunächst einmal gar nichts beweisen. Das Kind hat einen Anspruch, basta. Wie hoch der ist, das ist eine ganz andere Frage, aber er ist da. Du musst auch nicht rum diskutieren. Es wird geltend gemacht. So, und wenn er wirklich nicht mal den Mindestunterhalt leisten könnte, weil ganz schwer krank, dann muss er das beweisen. Und da ist es einerlei, ob er ALG I bekommt oder sonst was. Auf dieser Ebene wird überhaupt nicht mal ansatzweise diskutiert. Wirklich nicht. Der Vater lebt doch davon, dass er das ganze unübersichtlich macht, also Blendgranaten los schickt.


    Häufig hilft da schon ein Schreiben, welches offiziellen Charakter hat, also vom Jugendamt. Wenn er da nicht unterschreibt, okay, dann direkt zum Familiengericht. Dann gibt es da auch wenig Finanzierungsprobleme. Das Kind hat aus Gründen der Rechtssicherheit einen Anspruch auf einen Titel.


    Ich habe eine Bitte: bitte informiere uns, wie es weiter geht. Danke, und ein schönes (sonniges) Wochenende, wie wir es haben.


    TK

  • Hallo Timekeeper,


    ich enstchuldige mich zunächst einmal für meine späte Antwort, ich hatte beruflich zu tun (auch am Wochenende); Projekt ist gestern abgeschlossen und nun sehe ich leider erst jetzt, dass Du nochmal geschrieben hast.


    Meine Planung ist die Folgende:


    1. Ich werde heute den Anwalt anrufen und um einen Termin bitten (das wird wahrscheinlich ein paar Tage dauern)

    2. Ich werde den Vater für diesen Monat auffordern, den Mindestunterhalt (abzgl. halbes Kindergeld) zu überweisen, vorbehaltlich höherer Zahlungen

    3. Er wird das nicht machen, aber so kann ich ihn dann schon einmal in Verzug setzen.


    Dann werde ich -abhängig von den Empfehlungen des Anwalts, entweder mit ihm weitermachen oder auch das JA einschalten. Mittlerweile wäre mir das fast die liebere Option, einmal ganz abgesehen von den Kosten, wäre es ihm sicherlich sehr unangenehm (so was passt nicht in seine Kreise...)


    Was mir heute nacht auch noch eingefallen ist, ist, dass meine Tochter noch über ihren Vater familienversichert ist. Das war in Zeiten von Corona schon ein Problem, nämlich dergestalt, dass regelmäßig Quarantäne für seine Wohnandresse ausgesprochen wurde, die Kinder aber bei mir leben. Ich hatte ihn damals schon darum gebeten, aus Gründen der Einfachheit, die Kinder über mich zu versichern. Du ahnst, was kam: er hat natürlich abgelehnt. Du siehst, seit 7 Jahren kämpfe ich nicht nur für den KU, sondern auch mit ganz banalen Angelegenheiten.


    Sehr gerne halte ich Euch über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.


    Viele Grüße


    Marta

  • Hi,


    schön, dass du uns berichtest, wie es weiter geht. Der Weg ist gangbar; wichtig ist, dass da jetzt ein Titel in die Welt kommt, sei es über Jugendamt oder Gericht.


    So, nun zur Krankenkasse. Da bin ich mir nicht ganz sicher, ob es so ist, wie es zu meiner Zeit war. Die Kinder waren automatisch bei dem besser Verdienendem krankenversichert. Das war ich in meinem Fall. Allerdings hatte der Vater für die Kinder eine zweite Versicherungskarte, so dass er bei Aufenthalten bei ihm, er auch zum Arzt gehen konnte, mit den Kindern. Klär das doch mal mit der Krankenkasse ab. Also, es gab klare gesetzliche Regelungen, an die man gebunden war.


    TK

  • Hallo Timekeeper,


    habe gerade mit der KK gesprochen. Ich kann meine Tochter ohne seine Zustimmung bei mir familienversichern und Einkommen spielt in der GKV keine Rolle. Das werde ich nun machen.


    Termin beim Anwalt ist nächste Woche Mittwoch (ich werde berichten).


    Parallel habe ich gerade eine E-Mail vom Vater erhalten, dass er mir für diesen Monat EUR 400,00 KU überweist. Ich weiß, was viele jetzt denken: ich kann ja froh sein, dass er überhaupt was zahlt usw. Aber es ist seine Gutsherrenart, einfach zu bestimmen, was ER meint, was richtig ist. Aber der Anwalt nächste Woche wird mich schon aufklären. Und ihn dann auch.


    Grüße

  • Marta, man muss nicht froh oder dankbar sein. Es ist EUER Kind, er finanziert kein privates Hobby von Dir. Das macht einen Unterschied aus. Und es ist ein Unding, dass du am jeden ersten eines Monats privat grübeln musst, ob was kommt, wenn ja, wie viel, u.s.w. Er hat keinen Spielraum, die Gesetzeslage ist da eindeutig. Notfalls wird eben mit fiktivem Gehalt gearbeitet, und Titel muss sein. Da ist väterliche Kreativität nicht gefragt, einfach weil dafür juristisch gesehen null Ermessen vorgesehen ist. So einfach ist das.


    TK