Bafögbezug und Unterhaltspflicht

  • Hallo liebes Forum,


    ich befinde mich in folgender Situation. Ich selbst: 30 Jahre alt und ab Oktober 2024 Student bin gegenüber meinem Sohn (1Jahr alt) selbstverständlich unterhaltspflichtig.

    Allerdings stellt sich mir die Frage, inwieweit mein Bafög bei der Unterhaltsberechnung einbezogen wird.
    Zur Zeit erhalte ich 1100 Euro Bafög, dazu gehe ich als Werkstudent arbeiten und erhalte dort einen Lohn von zusätzlich 1000 Euro.
    Durch das Bafög, welches mir aber zu 50% als Darlehen gewährt wird, bilden sich bei mir natürlich auch Schulden.
    Daher die Frage: Wird Bafög bei der Berechnung des Kindes als vollwertiges Einkommen gewertet oder lässt sich die Höhe des Darlehens negativ anrechnen?
    Es geht mir hierbei nicht darum mich vor dem Kindesunterhalt zu drücken, ich zahle freiwillig bereits mehr als ich müsste. Es geht mir darum, mein Kind und seine Mutter über den berechneten Unterhalt hinaus unterstützen zu können.

    Ich hoffe auf Rückmeldungen und wünsche einen schönen Sonntag.


    Grüße Rumpumpel

  • Ja, einen schönen, sonnigen Sonntag wünsche ich auch, wir haben ihn hier.


    Nun zu deiner Frage. Du bist 30, in keiner Erstausbildung. Dies bedeutet, dass du letztlich so Unterhalt zahlen musst, entweder, wie es vor der Umorientierung war oder aber, wie jetzt das Einkommen ist. Und zwar unabhängig davon, ob das Einkommen ein Darlehen ist und zurückgezahlt werden muss, wann auch immer. Das gilt für den Kinesunterhalt.


    Bei Betreuungsunterhalt tue ich mich schwer. Einerseits hat die Mutter einen Anspruch darauf; andererseits kann sie ja durchaus auch für sich eingeschränkt sorgen. Da kommen wir in die Problematik der überobligatorischen Berufstätigkeit, d.h. es kann sein, dass ihr Einkommen gar nicht angerechnet wird.


    Mein Einstieg in so ein Paket: Dein Einkommen erst einmal ganz sauber bereinigen. Dann den Kindesunterhalt ausrechnen. Es kann ja durchaus sein, dass auch bei Berücksichtigung des Darlehens keine Reduzierung des KU zustande kommt, oder aber nur sehr wenig. Und dann sieht man weiter.


    TK

  • Erstmal danke für die schnelle Antwort. 🙃

    Tatsächlich ist dieses Studium allerdings meine erste Ausbildung.
    meine Lehre brachte ich nicht zu Ende und habe jetzt im August nach 3 Jahren mein Abitur nachgeholt.
    Also falls das was ändert, das Studium ist meine Erstausbildung.

  • Wird Bafög bei der Berechnung des Kindes als vollwertiges Einkommen gewertet oder lässt sich die Höhe des Darlehens negativ anrechnen?
    Es geht mir hierbei nicht darum mich vor dem Kindesunterhalt zu drücken, ich zahle freiwillig bereits mehr als ich müsste. Es geht mir darum, mein Kind und seine Mutter über den berechneten Unterhalt hinaus unterstützen zu können.

    Das widerspricht sich irgendwie, finde ich.

    Einerseits möchtest du das Bafög rausrechnen, andererseits freiwillig mehr zahlen?

    Ist grundsätzlich eine interessante Frage mit den Bafögschulden.